Flugkosten

Wieviel hat der Hin-und Rückflug des Herrn Bundespräsidenten Gauck zum Begräbnis von Nelson Mandela in Südafrika den deutschen Steuerzahler gekostet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2013
  • Frist
    11. Januar 2014
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Reinhard Oster
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel hat der …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Reinhard Oster
Betreff
Flugkosten [#5163]
Datum
11. Dezember 2013 00:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel hat der Hin-und Rückflug des Herrn Bundespräsidenten Gauck zum Begräbnis von Nelson Mandela in Südafrika den deutschen Steuerzahler gekostet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Oster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Oster
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 Sehr geehrter Herr Oster, Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013
Datum
13. Dezember 2013 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Oster, Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als Telekommunikationsanbieter für eine E-Mail-Adresse angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Ich bitte daher zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage um Übermittlung Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Engels
Reinhard Oster
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Reinhard Oster
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163]
Datum
15. Februar 2014 10:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Flugkosten" vom 11.12.2013 (#5163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Oster Anfragenr: 5163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163] Sehr geehrter Herr Oster, eine Antwort auf Ihre Anfra…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163]
Datum
18. Februar 2014 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Oster, eine Antwort auf Ihre Anfrage erfolgte am 13. Dezember 2013 mit der Bitte um Übermittlung Ihrer Postadresse zur weiteren Bearbeitung des Vorgangs. Ich verweise daher auf das entsprechende Mail vom 13. Dezember 2013: Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Engels Thilo Engels Oberstleutnant Referent SAR <<E-Mail-Adresse>> Telefon: +49 (0) 228 - 12 - 5771 Fax: +49 (0) 228 - 12 - 6687 FspNBw: 3400 - 5771 Bundesministerium der Verteidigung Abteilung Führung Streitkräfte FüSK I 2 <<E-Mail-Adresse>> Postfach 13 28 53003 Bonn Reinhard Oster <<Name und E-Mail-Adresse>> 15.02.2014 10:48:51 Bitte antworten an Reinhard Oster An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: Blindkopie: Thema: AW: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Flugkosten" vom 11.12.2013 (#5163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhard Oster Anfragenr: 5163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Reinhard Oster
AW: Antwort: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine von Ihnen gef…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Reinhard Oster
Betreff
AW: Antwort: WG: Ihre IFG-Anfrage vom 11. Dezember 2013 [#5163]
Datum
19. Februar 2014 10:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine von Ihnen geforderte Briefadresse lautet: Reinhard Oster Fasanenallee 11 63920 Grossheubach ... Mit freundlichen Grüßen Reinhard Oster Anfragenr: 5163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhard Oster << Adresse entfernt >>