Fluglärm über der JVA Heidering

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Dokumente und Akten die folgende Fragen beantworten:
1. War Ihnen bekannt das eine Flugroute über die JVA Heidering, << Adresse entfernt >>, 14978 Großbeeren führt?
2. Wie tragen sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Rechnung insbesondere da die Gefangenen dort 24 Stunden am Ort sind?
3. Hat der Flugverkehr über der genannte Adresse seit Jahresbeginn zugenommen? (subjektiver Eindruck der Zunahme des Lärms)
4. Wie setzen Sie das Nachtflugverbot um?
5. Warum durfte der Airbus A320-214 am 20.05.2022 um 0:25 Uhr Kennzeichen: D-ABHC MSN: 3594 trotz des Nachtflugverbots starten ?
4. Wie oft werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot gemacht?
5. Wie gehen Sie mit Beschwerden von Anwohnern über Lärm um? Wer ist dafür Zuständig, bitte mit Kontaktdaten.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich genehmige ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte allerdings nur wenn diese danach bitten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in postalischer Form an meine Adresse und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluglärm über der JVA Heidering [#249575]
Datum
20. Mai 2022 01:00
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente und Akten die folgende Fragen beantworten: 1. War Ihnen bekannt das eine Flugroute über die JVA Heidering, << Adresse entfernt >>, 14978 Großbeeren führt? 2. Wie tragen sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Rechnung insbesondere da die Gefangenen dort 24 Stunden am Ort sind? 3. Hat der Flugverkehr über der genannte Adresse seit Jahresbeginn zugenommen? (subjektiver Eindruck der Zunahme des Lärms) 4. Wie setzen Sie das Nachtflugverbot um? 5. Warum durfte der Airbus A320-214 am 20.05.2022 um 0:25 Uhr Kennzeichen: D-ABHC MSN: 3594 trotz des Nachtflugverbots starten ? 4. Wie oft werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot gemacht? 5. Wie gehen Sie mit Beschwerden von Anwohnern über Lärm um? Wer ist dafür Zuständig, bitte mit Kontaktdaten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich genehmige ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte allerdings nur wenn diese danach bitten. Ich möchte Sie um eine Antwort in postalischer Form an meine Adresse und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249575/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antrags…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fluglärm über der JVA Heidering [#249575]
Datum
21. Juni 2022 19:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249575/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglärm über der JVA Heidering“ vom 20.05.202…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fluglärm über der JVA Heidering [#249575]
Datum
22. Juni 2022 15:18
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglärm über der JVA Heidering“ vom 20.05.2022 (#249575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglärm über der JVA Heidering“ vom 20.05.202…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fluglärm über der JVA Heidering [#249575]
Datum
22. Juni 2022 15:19
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fluglärm über der JVA Heidering“ vom 20.05.2022 (#249575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Zwischennachricht zu Ihrer Information: ich habe ihre Erinnerung…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
1292 IFG AW: Fluglärm über der JVA Heidering [#249575]
Datum
27. Juni 2022 19:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Zwischennachricht zu Ihrer Information: ich habe ihre Erinnerung zuständigkeitshalber an das LBA weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
AW: Z5015 10601 220520 << Antragsteller:in >> Datenschutzbeauftragter [#249575] Sehr << Antragst…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Z5015 10601 220520 << Antragsteller:in >> Datenschutzbeauftragter [#249575]
Datum
29. Juni 2022 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Das Luftfahrt-Bundesamt ist in Zusammenhang mit sämtlichen von Ihnen an uns gerichteten Fragen keine zuständige Behörde und hat insofern auch keinerlei korrespondierende Akten. Im Hinblick auf das Nachtflugverbot kann ggf. der entsprechende Flughafen weitere Informationen liefern, bezüglich der Flugrouten dürfte die deutsche Flugsicherung (DFS) und im Übrigen die örtliche Landesluftfahrtbehörde zuständig sein. Sofern Sie zum Vorgenannten einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitten wir um kurze Rückmeldung. Hierbei würden Kosten erhoben werden. Sollten wir bis zum 15.07.2022 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen