Fluglärm über der JVA Heidering

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Dokumente und Akten die folgende Fragen beantworten:
1. War Ihnen bekannt das eine Flugroute über die JVA Heidering, << Adresse entfernt >>, 14978 Großbeeren führt?
2. Wie tragen sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Rechnung insbesondere da die Gefangenen dort 24 Stunden am Ort sind?
3. Hat der Flugverkehr über der genannte Adresse seit Jahresbeginn zugenommen? (subjektiver Eindruck der Zunahme des Lärms)
4. Wie setzen Sie das Nachtflugverbot um?
5. Warum durfte der Airbus A320-214 am 20.05.2022 um 0:25 Uhr Kennzeichen: D-ABHC MSN: 3594 trotz des Nachtflugverbots starten ?
4. Wie oft werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot gemacht?
5. Wie gehen Sie mit Beschwerden von Anwohnern über Lärm um? Wer ist dafür Zuständig, bitte mit Kontaktdaten.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich genehmige ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte allerdings nur wenn diese danach bitten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in postalischer Form an meine Adresse und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluglärm über der JVA Heidering [#249576]
Datum
20. Mai 2022 01:03
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente und Akten die folgende Fragen beantworten: 1. War Ihnen bekannt das eine Flugroute über die JVA Heidering, << Adresse entfernt >>, 14978 Großbeeren führt? 2. Wie tragen sie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG Rechnung insbesondere da die Gefangenen dort 24 Stunden am Ort sind? 3. Hat der Flugverkehr über der genannte Adresse seit Jahresbeginn zugenommen? (subjektiver Eindruck der Zunahme des Lärms) 4. Wie setzen Sie das Nachtflugverbot um? 5. Warum durfte der Airbus A320-214 am 20.05.2022 um 0:25 Uhr Kennzeichen: D-ABHC MSN: 3594 trotz des Nachtflugverbots starten ? 4. Wie oft werden Ausnahmen vom Nachtflugverbot gemacht? 5. Wie gehen Sie mit Beschwerden von Anwohnern über Lärm um? Wer ist dafür Zuständig, bitte mit Kontaktdaten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich genehmige ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte allerdings nur wenn diese danach bitten. Ich möchte Sie um eine Antwort in postalischer Form an meine Adresse und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail und …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde
Datum
22. Mai 2022 20:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail und kommen unseren Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO nach: https://www.dfs.de/dfs_homepage/?DAV-UUID=5d72c560-881a-4235-b8d1-6393ab717988 Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde [#249576] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe A…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde [#249576]
Datum
22. Mai 2022 21:38
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Wann kann ich mit einer postalischen Antwort von Ihnen rechnen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 20. Mai diesen Jahres , den wir als Antrag nach dem…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: WG: EXT:Fluglärm über der JVA Heidering [#249576]
Datum
24. Mai 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 20. Mai diesen Jahres , den wir als Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ausgelegt haben, stellen wir Ihnen die erbetenen Informationen nachfolgend und gebührenfrei gerne zur Verfügung. Zu 1. Die derzeit gültigen Flugverfahren für den Flughafen Berlin wurden im Jahre 2012, vor der Eröffnung des Flughafens, durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erlassen und veröffentlicht. Eine Dokumentation erhalten Sie seitdem hier: BAF - Flugverfahren Berlin (bund.de)<https://www.baf.bund.de/DE/Themen/Luf...> Zu 2. Das BImschG findet auf die Planung von Flugverfahren keine Anwendung, maßgeblich sind insoweit ausschließlich die Grenzwerte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG). Nach den Vorgaben des FluglärmG wird bei der Konstruktion und Ausarbeitung von Flugverfahren der „AzB Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen“ Rechnung getragen. Zu 3. Zur Beantwortung dieser Frage sind aufwändige Radardatenauswertungen nötig, welche wir Ihnen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses des Umweltinformationsgesetzes in Rechnung stellen müssen. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie eine Auswertung unter diesen Voraussetzungen wünschen. Grundsätzlich können wir Ihnen jedoch gerne mitteilen, dass der Luftverkehr in ganz Europa mit Beendigung der pandemischen Lage wieder ansteigt. Zu 4(1). Zuständig für die Nachtflugregelungen ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Luftfahrt | LBV (brandenburg.de)<https://lbv.brandenburg.de/Luftfahrt.htm> Zu 5(1). Siehe Antwort 4(1). Zu 4(2). Siehe Antwort 3. Zu 5(2). Beschwerden von Anwohnern zu Fluglärm werden beantwortet. Informationen und Kontaktdaten hierzu finden Sie anbei: Kontakt | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<https://dfs.de/homepage/de/umwelt/flu...> Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Bereich VR, Am DFS-Campus 10, 63225 Langen, erheben. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige die Informationen als rechtsmittelfähigen Bescheid per Post. Mit fre…
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EXT:Fluglärm über der JVA Heidering [#249576]
Datum
31. Mai 2022 21:41
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige die Informationen als rechtsmittelfähigen Bescheid per Post. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail und …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde
Datum
1. Juni 2022 07:50
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail und kommen unseren Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO nach: https://www.dfs.de/dfs_homepage/?DAV-UUID=5d72c560-881a-4235-b8d1-6393ab717988 Mit freundlichen Grüßen,

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> im Zuge Ihrer Anfrage haben Sie gemäß §3a VwVfG einen Zugang für elektro…
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: WG: EXT:AW: WG: EXT:Fluglärm über der JVA Heidering [#249576]
Datum
1. Juni 2022 10:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Zuge Ihrer Anfrage haben Sie gemäß §3a VwVfG einen Zugang für elektronische Dokumente ausdrücklich eröffnet und von uns bereits einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten. Freundliche Grüße