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Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf

Anfrage an: Umweltbundesamt

Nach meinem Kenntnisstand prüft das UBA Flugverfahren. Für Düsseldorf geschehen dies mit etwa jährlichen Anpassungen.

Erfahrungsgemäß geschehen solche Mitprüfungen digital. Ebenfalls durfte das aktuelle Gesamtdokument später zugehen.

Um Übermittlung selbigen Gesamtdokuments wird hiermit gebeten.
Veröffentlicht werden derzeit leider nur die Änderungen, aus denen man aber keinen Rückschluss auf das Gesamtdokument ziehen kann.

Aus Umweltschutzgründen bevorzugt digital.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2017
  • Frist
    21. März 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Kenn…
An Umweltbundesamt Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf [#20371]
Datum
16. Februar 2017 10:36
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meinem Kenntnisstand prüft das UBA Flugverfahren. Für Düsseldorf geschehen dies mit etwa jährlichen Anpassungen. Erfahrungsgemäß geschehen solche Mitprüfungen digital. Ebenfalls durfte das aktuelle Gesamtdokument später zugehen. Um Übermittlung selbigen Gesamtdokuments wird hiermit gebeten. Veröffentlicht werden derzeit leider nur die Änderungen, aus denen man aber keinen Rückschluss auf das Gesamtdokument ziehen kann. Aus Umweltschutzgründen bevorzugt digital.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.02.2017 zu Flugverfahren am Flughafen Düsseld…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf [#20371]
Datum
20. Februar 2017 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.02.2017 zu Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf. Um Ihnen direkt und nachfragegerecht Antworten zu können, benötigen wir von Ihnen eine genau Beschreibung für das von Ihnen angefragte Gesamtdokument. Das Umweltbundesamt (UBA) wird vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bei Änderungen von Flugverfahren in das Benehmen gesetzt, wenn das Verfahren von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm ist (§32, Abs. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). Regelmäßige Anpassungen, wie die Korrektur der Missweisung, fallen nicht unter diese Regelung des LuftVG. Im Falle einer Benehmensherstellung erhält das UBA die erforderlichen Unterlagen zu diesem speziellen Verfahren. Alle am Flughafen Düsseldorf aktiven Flugverfahren sind im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentlicht. In Deutschland erfolgt die Veröffentlichung des Luftfahrthandbuches durch das Büro der Nachrichten für Luftfahrer der Deutschen Flugsicherung (DFS). Eine abschließende Beantwortung Ihrer Anfrage kann erst nach Klärung dieser Rückfrage erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> Das Handbuch ist erstens ziemlich teuer (ca. 200 Euro) und zweitens müssten d…
An Umweltbundesamt Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: AW: Flugverfahren am Flughafen Düsseldorf [#20371]
Datum
22. Februar 2017 18:26
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Das Handbuch ist erstens ziemlich teuer (ca. 200 Euro) und zweitens müssten diese Informationen öffentlich zugänglich sein. Was ich konkrete Suche, ist ein Dokument, was sämtliche Flugverfahren (Flugrouten) für den Flughafen Düsseldorf enthält. Die Änderungsmeldungen im Bundesgesetzblatt nützt mir nichts, da dort nur immer Streiche/Setze steht. Und bei rund 30 Änderungen, von denen nur die letzten Online verfügbar sind, ist eine Auswertung für mich unmöglich. Insgesamt ist für uns Bürger diese Thematik von Intransparenz geprägt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 20371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Umweltbundesamt
Kein Nachrichtentext
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen