Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet

In letzter Zeit nimmt der Flugverkehr über dem Stadtgebiet nach meiner Auffassung immer mehr zu. Stimmt dieser Eindruck? Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten bitte ich Sie um Antworten auf folgende Fragen:
1. Wie viele motorisierte Rundflüge wurden in den vergangenen fünf Jahren über dem Stadtgebiet von Soest durchgeführt? Ich bitte hier um eine monatliche Statistik. Anmerkung: Dies werden in der Regel die Flüge sein, die vom Flugplatz Bad Sassendorf-Lohne starten.
2. Über welche Teile der Stadt Soest verlaufen diese Flüge, wie sind die Flugrouten (z.B. Hin- und Rückflug jeweils über dem Soester Osten)?
3. Seit wann gibt es Flüge, die auf den Flughäfen Dortmund bzw. Paderborn starten bzw. landen und ihre Startabflüge bzw. Landeanflüge über dem Soester Stadtgebiet durchführen? Wie hoch ist die Zahl dieser Flüge monatlich?
Ich bitte um Antworten zu diesen Fragen und die Zuleitung entsprechend verfügbarer Dokumente.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • 0 Follower:innen
Bernd Ellersiek
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Soest Details
Von
Bernd Ellersiek
Betreff
Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet [#163172]
Datum
8. August 2019 16:30
An
Kommunalverwaltung Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In letzter Zeit nimmt der Flugverkehr über dem Stadtgebiet nach meiner Auffassung immer mehr zu. Stimmt dieser Eindruck? Um eine Antwort auf diese Frage zu erhalten bitte ich Sie um Antworten auf folgende Fragen: 1. Wie viele motorisierte Rundflüge wurden in den vergangenen fünf Jahren über dem Stadtgebiet von Soest durchgeführt? Ich bitte hier um eine monatliche Statistik. Anmerkung: Dies werden in der Regel die Flüge sein, die vom Flugplatz Bad Sassendorf-Lohne starten. 2. Über welche Teile der Stadt Soest verlaufen diese Flüge, wie sind die Flugrouten (z.B. Hin- und Rückflug jeweils über dem Soester Osten)? 3. Seit wann gibt es Flüge, die auf den Flughäfen Dortmund bzw. Paderborn starten bzw. landen und ihre Startabflüge bzw. Landeanflüge über dem Soester Stadtgebiet durchführen? Wie hoch ist die Zahl dieser Flüge monatlich? Ich bitte um Antworten zu diesen Fragen und die Zuleitung entsprechend verfügbarer Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Ellersiek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek
Kommunalverwaltung Soest
Sehr geehrter Herr Ellersiek, Ihre Mail ist hier eingetroffen. Eine Zuständigkeit unsererseits für Ihre Anfrage …
Von
Kommunalverwaltung Soest
Betreff
AW: Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet [#163172]
Datum
9. August 2019 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ellersiek, Ihre Mail ist hier eingetroffen. Eine Zuständigkeit unsererseits für Ihre Anfrage liegt nicht vor. Bevor ich mich darum kümmere, möchte ich aber abklären, welche Daten von Ihnen weitergeben werden dürfen, da Sie ja der Datenweitergabe ausdrücklich widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen
Bernd Ellersiek
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erlaube Ihnen hiermit ausdrücklic…
An Kommunalverwaltung Soest Details
Von
Bernd Ellersiek
Betreff
AW: Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet [#163172]
Datum
9. August 2019 09:44
An
Kommunalverwaltung Soest
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erlaube Ihnen hiermit ausdrücklich die Weitergabe folgender Daten an die für meine Anfrage zuständigen Behörden: Name und Adresse (s. Anhang) Mit freundlichen Grüßen Bernd Ellersiek Anfragenr: 163172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bernd Ellersiek << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Soest
Sehr geehrte Damen und Herren, unten genannte Anfrage übersende ich mit der Bitte um Prüfung, ob Sie zuständig s…
Von
Kommunalverwaltung Soest
Betreff
WG: Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet [#163172]
Datum
9. August 2019 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, unten genannte Anfrage übersende ich mit der Bitte um Prüfung, ob Sie zuständig sind. Wenn nicht, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Ellersiek, in Ihrer E-Mail vom 08. August 2019 an das Ordnungsamt Soest werfen Sie Fragen hins…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Flugverkehr über dem Soester Stadtgebiet; hier: Ihre E-Mail vom 08. August 2019
Datum
26. August 2019 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ellersiek, in Ihrer E-Mail vom 08. August 2019 an das Ordnungsamt Soest werfen Sie Fragen hinsichtlich des Flugbetriebes über der Stadt Soest auf. Hiermit nimmt die Bezirksregierung Münster als zuständige Landesluftfahrtbehörde für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster wie folgt Stellung: zu 1 und 2: Es werden keine Statistiken seitens der Bezirksregierung Münster in Bezug auf durchgeführte Flüge erhoben. Allerdings wird an allen Fluggeländen ein Hauptflugbuch geführt, in welchem alle Luftfahrzeuge aufgeführt werden, die am jeweiligen Landeplatz landen und starten. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass gem. § 1 Luftverkehrsgesetz, die Nutzung des Luftraumes frei ist. Auch ist das Überfliegen von bebautem Gebiet zulässig, sofern die Sicherheitsmindesthöhe eingehalten wird. Die Sicherheitsmindesthöhe beträgt über Städten, anderen dichtbesiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien 300 m über dem höchsten Hindernis in einem Radius vom 600 m um das Luftfahrzeug. Bei denen von Ihnen beschriebenen Flügen über dem Stadtgebiet von Soest handelt es sich um Flüge nach Sichtflugregeln. Bei der Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln obliegt dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer die Wahl des Flugweges. Daher können auch seitens der zuständigen Landesluftfahrtbehörde keine Flugrouten für Sichtflüge vorgegeben werden. Es sind also keine Flugrouten über dem Stadtgebiet von Soest im Zusammenhang mit der Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln existent. zu 3: Bei den hier angegebenen Flügen handelt es sich um Flüge nach Instrumentenflugregeln. Ein Charakteristikum solcher Flüge ist die Kontrolle durch Fluglotsen, welche Anweisungen für die gesamte Durchführung dieser Flüge den Piloten über Funk geben. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung wurde die Aufgabe der Durchführung der Flugsicherungsdienste der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) übertragen. Der Internetauftritt der DFS ist unter folgendem Link zu erreichen: www.dfs.de<http://www.dfs.de> Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen