Flugverschiebung / Fluggastrechte

Ich bitte Sie höflich um Informationen (Übersichten, etc.) zum Thema der Reiserechte / Fluggastrechte im Falle von Flug(zeit)verschiebungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte Sie höf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flugverschiebung / Fluggastrechte [#228092]
Datum
9. September 2021 18:54
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie höflich um Informationen (Übersichten, etc.) zum Thema der Reiserechte / Fluggastrechte im Falle von Flug(zeit)verschiebungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. September 2021. Bei Ihrer E-Mail handelt es sich um…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Flugverschiebung / Fluggastrechte [#228092] - BMJV-ID: [23787002]
Datum
13. September 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
f2760.png
4,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. September 2021. Bei Ihrer E-Mail handelt es sich um eine Bürgeranfrage, denn Sie bitten darin um allgemeine Informationen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu vorgangsbezogenen amtlichen Informationen. Informationen zu Fluggastrechten, wie Rechte bei Verspätungen oder bei verlorenem Gepäck etc. finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter: https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/UrlaubReisen/Verspaetungen/Verspaetungen_node.html Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Indes geht es in meinem Fall ausschließ…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Flugverschiebung / Fluggastrechte [#228092] - BMJV-ID: [23787002] [#228092]
Datum
13. September 2021 15:31
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Indes geht es in meinem Fall ausschließlich um Fluggastrechte im Falle von Flug(zeit)verschiebungen. Auf den von Ihnen genannten Seiten finden sich dazu keinerlei Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228092/

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Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 13. September 2021. Vorab bitte ich die versp…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Flugverschiebung / Fluggastrechte [#228092] [#228092] - BMJV-ID: [25354002]
Datum
15. November 2021 14:29
Status
f9267.png
4,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 13. September 2021. Vorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. Bitte entschuldigen Sie auch, dass ich in meinem ersten Schreiben Ihre Frage offenbar nicht richtig verstanden habe. Ich gehe davon aus, Sie sprechen die Situation an, in der seitens der Fluggesellschaft der Abflug im Vorfeld einseitig vorverlegt oder zeitlich nach hinten verschoben wird. Hinsichtlich der Fluggastrechte kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Fluggastrechte ergeben sich insbesondere aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(Fluggastrechteverordnung). Im Bereich der Flug(zeit)verschiebung sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden: 1. Abflugverspätung Eine Verspätung im Sinne des Art. 6 der Fluggastrechteverordnung liegt vor, wenn sich der tatsächliche Abflug gegenüber der geplanten Abflugzeit verzögert. Die Fluggastrechteverordnung sieht Unterstützungsleistungen der Luftfahrtunternehmen gemäß Art. 8 und 9 der Fluggastrechteverordnung nur bei erheblichen Abflugverspätungen vor, die die Zeiträume überschreiten, die in Art. 6 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung aufgeführt sind. Die maßgeblichen Zeiträume richten sich insbesondere nach der Flugdistanz. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles müssen dem Fluggast bei einer erheblichen Abflugverspätung ggf. Unterstützungsleistungen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a) auf Verpflegung, gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. b) auf Hotelunterbringung oder c) auf Transfer, falls erforderlich, oder gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. a) der Fluggastrechteverordnung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen angeboten werden. Ein Ausgleichsleistungsanspruch nach Maßgabe von Art. 7 der Fluggastrechteverordnung ist in Art. 6 der Fluggastrechteverordnung bei Abflugverspätungen nicht vorgesehen. 2. Vorverlegung Die Vorverlegung der Abflugzeit ist in der Fluggastrechteverordnung nicht ausdrücklich geregelt. Ob und welche Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung den Fluggästen im Falle von erheblichen Vorverlegungen dennoch zustehen können, ist vom Europäischen Gerichtshof noch nicht abschließend geklärt. Sollten Sie nicht aus allgemeinem Interesse, sondern wegen einer konkreten Flugzeitverschiebung nachgefragt haben, haben Sie die Möglichkeit, sich von einem Angehörigen der rechtsberatenden Berufe, insbesonderer einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht auch die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden und dort ihren Sachverhalt vorzubringen. Auf der Website http://www.vzbv.de/ueber-uns/mitglied... finden Sie die nächstgelegene Verbraucherzentrale. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen