Flugzeugkonvoi 19.04.2020

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Wir beobachteten heute (19.04.2020) um ca. 21.10h auch einen Flugzeugkonvoi (mehr als 20 Flugzeuge) gen Osten.
Wir wohnen 25 min östlich vom Stuttgarter Flughafen und so viele Passagierflugzeuge in dieser Flughöhe - in absolut regelmäßigen Kurz-Intervallen hintereinander - haben wir noch nie beobachtet.
Was ist der Grund?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 18 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir beobachteten he…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flugzeugkonvoi 19.04.2020 [#184927]
Datum
19. April 2020 21:42
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir beobachteten heute (19.04.2020) um ca. 21.10h auch einen Flugzeugkonvoi (mehr als 20 Flugzeuge) gen Osten. Wir wohnen 25 min östlich vom Stuttgarter Flughafen und so viele Passagierflugzeuge in dieser Flughöhe - in absolut regelmäßigen Kurz-Intervallen hintereinander - haben wir noch nie beobachtet. Was ist der Grund?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184927 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
SBl39 11302 200420 Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bu…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
SBl39 11302 200420 Antragsteller/in
Datum
20. April 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das LBA besitzt bezüglich Ihrer Anfrage keine Zuständigkeiten. Für die Überwachung des deutschen Luftraumes ist und die dort stattfindenden Flugbewegungen ist die DFS Deutsche Flugsicherung Unternehmenszentrale Am DFS-Campus 10 63225 Langen Telefon: + 49 6103 707-0 Fax: + 49 6103 707-1396 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.dfs.de zuständig. Mit freundlichen Grüßen