Fluodiertes Salz

1. Gibt es eine Stellungname des BfR oder einer anderen Bundesbehörde bzgl. der Höchstwerte von Fluodrid in fluodierten Salz?

2. Wie schätzt das BfR oder eine andere Bundesbehörde die Wirksamkeit von fluodierten Salz zur Zahnprophylaxe ein?

3. Gibt es Studien die im Auftrag des BfR oder anderen Bundesbehörde erstellt wurden die eine Wirksamkeit be- oder widerlegen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2012
  • Frist
    18. Juli 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fluodiertes Salz
Datum
16. Juni 2012 19:57
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Gibt es eine Stellungname des BfR oder einer anderen Bundesbehörde bzgl. der Höchstwerte von Fluodrid in fluodierten Salz? 2. Wie schätzt das BfR oder eine andere Bundesbehörde die Wirksamkeit von fluodierten Salz zur Zahnprophylaxe ein? 3. Gibt es Studien die im Auftrag des BfR oder anderen Bundesbehörde erstellt wurden die eine Wirksamkeit be- oder widerlegen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Antrag auf Aktenauskunft, Fluorid - Bescheid Sehr geehrter Herr << Name removed >>, im Anhang übersen…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft, Fluorid - Bescheid
Datum
10. Juli 2012 10:12
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, im Anhang übersenden wir Ihnen den o.g. Bescheid. Mit freundlichen Grüßen