Flurstücksbezeichnungen

Ich hätte gern die Flurstücksbezeichnungen unserer Grundstücke (Grundstücke der Bürger der Stadt Lügde), die unter Umständen für die Verwirklichung des Pumpspeicherwerkes der HOCHTIEF PPP Solutions zur Verfügung gestellt werden müssten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2015
  • Frist
    7. Februar 2015
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Reinhard Ottolin
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lügde Details
Von
Reinhard Ottolin
Betreff
Flurstücksbezeichnungen [#8317]
Datum
6. Januar 2015 11:17
An
Kommunalverwaltung Lügde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gern die Flurstücksbezeichnungen unserer Grundstücke (Grundstücke der Bürger der Stadt Lügde), die unter Umständen für die Verwirklichung des Pumpspeicherwerkes der HOCHTIEF PPP Solutions zur Verfügung gestellt werden müssten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Ottolin <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Ottolin

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Kommunalverwaltung Lügde
Sehr geehrter Herr Ottolin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich vermute, Sie meinen mit "unserer Grundstücke&q…
Von
Kommunalverwaltung Lügde
Betreff
Ihre Anfrage zu Flurstücksbezeichnungen
Datum
7. Januar 2015 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ottolin, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich vermute, Sie meinen mit "unserer Grundstücke" die möglichen städtischen Grundstücke, die betroffen sein könnten. Die Stadt Lügde verfügt über ein Flurstück in dem Suchgebiet für das Unterbecken (Gemarkung Lügde, Flur 23, Flurstück 80/34, Größe ca. 0,5 ha). Es würde je nach endgültiger Festlegung des Unterbeckens-Standortes möglicherweise nur zum Teil betroffen sein. Daneben wäre auch der Teil der Wirtschaftswege getroffen, die sich in der Fläche des Unterbeckens befänden. Grüße aus der Osterräderstadt Lügde In Vertretung Katrin Buhr _____________________________________ Lügde - Stadt der Osterräder Der Bürgermeister Fachgebiet: Zentrale Dienste Am Markt 1, << Adresse entfernt >> Telefon 05281 7708 12 Telefax 05281 98998 12 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> http://www.luegde.de