Flussbad Berlin / Gefördert durch BBSR

Informationen über den u.a. Sachverhalt.

Erläuterung: Dem Tagesspiegel Checkpoint vom 04.09.20 war zu entnehmen, dass die sog. Lottostudie Grundlage der Aufnahme des Projekts Flussbad Berlin in das Programm "Nationale Projekte" war.

Zitiert wurde die Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Meine Frage: Wie kann etwas Grundlage sein, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gegeben hat? Die LOTTO-Studie ist erst ein Jahr nach der Aufnahme in die Förderung „Nationale Projekte“ erschienen:

Aufnahme in das Programm „Nationale Projekte": 10.November 2014 http://www.flussbad-berlin.de/-/stadteprogramm

Erscheinungsdatum LOTTO-Studie: 11. November 2015, auf den Tag 1 Jahr später http://www.flussbad-berlin.de/-/151103_pressemitteilung-lottoergebnis

Bestätigen Sie die Aussage der Senatsverwaltung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    10. Oktober 2020
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Ralf Steeg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Ralf Steeg
Betreff
Flussbad Berlin / Gefördert durch BBSR [#196783]
Datum
8. September 2020 12:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den u.a. Sachverhalt. Erläuterung: Dem Tagesspiegel Checkpoint vom 04.09.20 war zu entnehmen, dass die sog. Lottostudie Grundlage der Aufnahme des Projekts Flussbad Berlin in das Programm "Nationale Projekte" war. Zitiert wurde die Aussage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Meine Frage: Wie kann etwas Grundlage sein, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gegeben hat? Die LOTTO-Studie ist erst ein Jahr nach der Aufnahme in die Förderung „Nationale Projekte“ erschienen: Aufnahme in das Programm „Nationale Projekte": 10.November 2014 http://www.flussbad-berlin.de/-/stadteprogramm Erscheinungsdatum LOTTO-Studie: 11. November 2015, auf den Tag 1 Jahr später http://www.flussbad-berlin.de/-/151103_pressemitteilung-lottoergebnis Bestätigen Sie die Aussage der Senatsverwaltung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Steeg Anfragenr: 196783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196783/ Postanschrift Ralf Steeg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Steeg

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Steeg, Ralf Sehr geehrter Herr Steeg, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 8. September 2020 …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200908, Steeg, Ralf, Flussbad Berlin / Gefördert durch BBSR [#196783]
Datum
15. Oktober 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Steeg, Ralf Sehr geehrter Herr Steeg, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 8. September 2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Auskunft bitten. Ihr Schreiben wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG. Daher wird Ihre Anfrage als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Zunächst bitte ich für die erheblich verspätete Beantwortung um Entschuldigung. Wir sind bemüht zeitnah zu antworten, was leider aufgrund des enorm hohen Aufkommens an Bürgeranfragen nicht immer möglich ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass unser Haus grundsätzlich keine Veröffentlichungen, Statements oder sonstige über die Medien bekannt gewordene Ausführungen kommentiert. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgende Informationen unseres Fachreferats übermitteln: Das Flussbad Berlin wurde 2014 auf Empfehlung einer unabhängigen Expertenjury in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus aufgenommen. Der Bund hat das Projekt mit 2,6 Mio. Euro gefördert (2/3 der Kosten), das Land hat 1/3 der Kosten übernommen. Gegenstand der Förderung waren konzeptionelle und investitionsvorbereitende Maßnahmen. Sehr geehrter Herr Steeg, ich hoffe zur Klärung Ihrer Frage beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen