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Flüssiggastanks

Anfrage an: Landkreis Eichsfeld

Eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2017
  • Frist
    12. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Landkreis Eichsfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flüssiggastanks [#25639]
Datum
9. Dezember 2017 17:36
An
Landkreis Eichsfeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Eichsfeld
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr "Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG" ist im Landratsamt des Landkreises Ei…
Von
Landkreis Eichsfeld
Betreff
Flüssiggastanks
Datum
27. Dezember 2017 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr "Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG" ist im Landratsamt des Landkreises Eichsfeld am 09.12.2017 elektronisch eingegangen. Urlaubsbedingt erhielt ich erst heute davon Kenntnis und kann Ihnen nunmehr den Eingang bestätigen. Ich bitte um Verständnis. Zu der von Ihnen begehrten Auskunft kann ich Ihnen folgendes mitteilen: In § 4 Abs. 2 des ThürIFG ist geregelt, dass, soweit besondere Rechtsvorschriften den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht regeln, diese den Bestimmungen des ThürIFG vorgehen. Darüber hinaus beziehen sich die Informationsregelungen des VIG insbesondere auf die Regelungen des Lebens- und Futtermittelrecht sowie auf das Produktsicherheitsgesetz für deren Vollzug und damit auch die ggf. daraus resultierende Informationspflicht in Thüringen das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Str. 8/9, 99947 Bad Langensalza, zuständig ist. Somit wird Ihr vorliegender Antrag hier als Antrag gemäß ThürUIG gewertet. Inhaltlich wird Ihrerseits eine Übersicht über Flüssiggastanks gewerblicher Betreiber im Landkreis erbeten, die so nicht vorliegt und auch nicht mit unverhältnismäßig großem Aufwand bereitgestellt werden kann. Sofern Sie hingegen Informationen zu i.S.d. BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen wünschen, wobei es sich dabei offensichtlich um Informationen zur Lage, Tankgröße und personenbezogene Daten zu den im Landkreis Eichsfeld befindlichen Anlagen handelt, wäre neben dem Datenschutz (personenbezogene Daten) die Anlagensicherheit wichtiger Aspekt bei der Herausgabe von Informationen. Nach entsprechender Zusammenstellung könnte die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden. Auskünfte nach ThürUIG sind jedoch gemäß Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung (ThürUIVwKostO) kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem mit der Auskunft verbundenen Zeitaufwand zzgl. der Auslagen und kann daher in diesem Fall nicht vorab beziffert werden. Da ich aus Ihren Angaben nicht entnehmen kann, auf welche Umweltinformationen sich Ihre Anfrage bezieht, möchte ich Sie bitten diese entsprechend zu konkretisieren. In Anbetracht des bevorstehenden Jahreswechsels wird Ihre Rückinformation bis zum 15.01.2018 erbeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639] Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden…
An Landkreis Eichsfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639]
Datum
27. Dezember 2017 14:15
An
Landkreis Eichsfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir eine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!) ab einer Tankgröße von 3t. Dabei bitte ich um den Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Sollten datenschutzrechtliche Bedenken gegen einzelne Datenbestandteile bestehen, bitte ich diese zu schwärzen und dies zu begründen. Aufgrund der Genehmigungspflicht (BImSchG) sollten Ihnen diese Daten vorliegen. Schutzwürdige Belange welche die Verweigerung der Daten begründen würden, kann ich nicht erkennen. Vom Umweltbundesamt oder z.B. anderen Landkreisen in Thüringen liegen bereits vollständige Daten vor. Ich gehe davon aus, das es sich auch in Ihrem Fall um eine einfache und damit kostenfreie Auskunft handelt. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um eine konkrete Begründung mit einem entsprechenden Bescheid und einer Berechnung der vorraussichtlichen Gebühren an meine Postanschrift um dies rechtlich prüfen zu lassen und um über den weiteren Verlauf meines Antrags nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG entscheiden zu können. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2018. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Langobardenstraße 10b << Adresse entfernt >> Anfragenr: 25639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Eichsfeld
AW: Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639] Sehr geehrtAntragsteller/in ich hoffe, auch …
Von
Landkreis Eichsfeld
Betreff
AW: Mein Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG vom 09.12.2017 [#25639]
Datum
9. Januar 2018 10:30
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich hoffe, auch Sie sind gut in das neue Jahr gekommen und wünsche Ihnen ein gesundes Jahr 2018. Vielen Dank für die ergänzenden Angaben vom 27.12.2017. Daraus geht hervor, dass Sie um eine Aufstellung ausschließlich nach BImSchG genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Flüssiggaslagerung im Landkreis Eichsfeld bitten und z.B. auch andere Landkreise in Thüringen Ihrerseits diesbezüglich abgefragt wurden. Die erbetenen Daten liegen so hier nicht vor und können entgegen Ihrer Auffassung auch nicht kostenfrei bereitgestellt werden. Eine Vorab-Bescheidung über voraussichtliche Gebühren ist meinerseits nicht möglich. Mir ist jedoch zwischenzeitlich bekannt, dass Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar ebenfalls einen solchen Antrag für die betreffenden Anlagen in ganz Thüringen gestellt haben. Zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für Sie, betrachte ich Ihren hier eingegangen Antrag somit als erledigt. Für diese Auskunft werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.