Flutkatastrophe 2021 / Kosten für den Abtransport von 200.000 t Abfall

Es wird Bezug genommen auf den Bericht des SWR vom 20.08.2021. Demnach sind zwischen dem 15.07.2021 und dem 21.07.2021 200.000 t Abfall durch den AWB aus dem Ahrtal abtransportiert worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Kreisverwaltung Ahrweiler:

- Wie viele Subunternehmer wurden durch den AWB und/oder Kreisverwaltung Ahrweiler und/oder der ADD mit der Bereitstellung der notwendigen Transportkapazität beauftragt?
- Welche Kosten sind hierdurch entstanden?
- Aus welchem Haushaltstitel wurden die entstandenen Kosten beglichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 4 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es wird Bezug genommen auf den Ber…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Kosten für den Abtransport von 200.000 t Abfall [#279927]
Datum
27. Mai 2023 14:19
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es wird Bezug genommen auf den Bericht des SWR vom 20.08.2021. Demnach sind zwischen dem 15.07.2021 und dem 21.07.2021 200.000 t Abfall durch den AWB aus dem Ahrtal abtransportiert worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Kreisverwaltung Ahrweiler: - Wie viele Subunternehmer wurden durch den AWB und/oder Kreisverwaltung Ahrweiler und/oder der ADD mit der Bereitstellung der notwendigen Transportkapazität beauftragt? - Welche Kosten sind hierdurch entstanden? - Aus welchem Haushaltstitel wurden die entstandenen Kosten beglichen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 279927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279927/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Kempfer, zwischen dem 15.07.2021 und dem 21.07.2021 wurde durch den AWB kein Transporteur mit dem A…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Flutkatastrophe 2021 / Kosten für den Abtransport von 200.000 t Abfall [#279927]
Datum
22. Juni 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Kempfer, zwischen dem 15.07.2021 und dem 21.07.2021 wurde durch den AWB kein Transporteur mit dem Abtransport von Abfall aus dem Ahrtal beauftragt. Hierbei handelte es sich um Freiwillige, die im Rahmen der Fluthilfe ehrenamtlich tätig waren. Mit freundlichen Grüßen