Förderrichtline der Hiorg im Katastrophenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob die Meldungen der Kreise und kreisfreien Städte, welche die Förderrichtlinie der Hiorg im Katastrophenschutz betrifft, mit einem Geheimhaltungsgrad versehen sind. Falls ja, mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass dieser auf Ebene der Hiorg entsprechend umgesetzt wird.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. Februar 2025
  • Frist
    26. März 2025
  • 0 Follower:innen
Anonym Pseudonym
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Anonym Pseudonym
Betreff
Förderrichtline der Hiorg im Katastrophenschutz [#328376]
Datum
24. Februar 2025 09:37
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob die Meldungen der Kreise und kreisfreien Städte, welche die Förderrichtlinie der Hiorg im Katastrophenschutz betrifft, mit einem Geheimhaltungsgrad versehen sind. Falls ja, mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass dieser auf Ebene der Hiorg entsprechend umgesetzt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anonym Pseudonym Anfragenr: 328376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328376/
Mit freundlichen Grüßen Anonym Pseudonym

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, bei den Verwaltungsverfahren im Rahmen der Förderrichtlinie über die Mitwirkung pr…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Förderrichtline der Hiorg im Katastrophenschutz [#328376]
Datum
25. Februar 2025 14:41
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, bei den Verwaltungsverfahren im Rahmen der Förderrichtlinie über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz handelt es sich um normale Förderverfahren, welche nach den regulären gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Eine Geheimhaltung ist somit im Regelfall nicht gegeben. --- Mit freundlichen Grüßen