Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ wird in den Projektskizzen auf den Einsatz von On-Demand Konzepten hingewiesen. In diesen zukünftigen wie aktuellen On-Demand Verkehren sind die Unternehmen, welche die Algorithmen zur Einsparung von CO2-Emissionen durch Fahrtenbündelung entwickeln, aufgefordert diese offen zu legen. Es handelt sich bei On-Demand Verkehren ebenso wie beim Linienverkehr um durch öffentliche Gelder finanzierte neue Geschäftsmodelle des ÖPNV. Im Linienverkehr ist die Bedienungsqualität eindeutig durch den Fahrplan definiert. Letztendlich stellen die Algorithmen nichts anderes dar als Fahrpläne, die in Iteration ständig an die Nachfrage angepasst werden. Im ÖPNV tätige privatwirtschaftliche Unternehmen, welche Fördergelder für die CO2-Einsparung im ÖPNV aus öffentlichen Kassen beziehen, müssen offenlegen, wie sie zu dem Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen gelangen. Denn gerade die Ausgestaltung des Algorithmus ist ausschlaggebend dafür, ob der On-Demand Verkehr sich tatsächlich als neue Mobilitätsform zwischen Linienverkehr und Taxiverkehr positioniert.
Ich bitte somit um eine entsprechende Dokumentation auf der Projektseite https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/OEPNV/Foerderprogramm-Staerkung-OEPNV/foerderprogramm-staerkung-oepnv.html

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  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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Maximilian Wagner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Förderrichtlinie „Model…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Maximilian Wagner
Betreff
Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ [#268263]
Datum
20. Januar 2023 23:35
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ wird in den Projektskizzen auf den Einsatz von On-Demand Konzepten hingewiesen. In diesen zukünftigen wie aktuellen On-Demand Verkehren sind die Unternehmen, welche die Algorithmen zur Einsparung von CO2-Emissionen durch Fahrtenbündelung entwickeln, aufgefordert diese offen zu legen. Es handelt sich bei On-Demand Verkehren ebenso wie beim Linienverkehr um durch öffentliche Gelder finanzierte neue Geschäftsmodelle des ÖPNV. Im Linienverkehr ist die Bedienungsqualität eindeutig durch den Fahrplan definiert. Letztendlich stellen die Algorithmen nichts anderes dar als Fahrpläne, die in Iteration ständig an die Nachfrage angepasst werden. Im ÖPNV tätige privatwirtschaftliche Unternehmen, welche Fördergelder für die CO2-Einsparung im ÖPNV aus öffentlichen Kassen beziehen, müssen offenlegen, wie sie zu dem Ziel der Reduktion von CO2-Emissionen gelangen. Denn gerade die Ausgestaltung des Algorithmus ist ausschlaggebend dafür, ob der On-Demand Verkehr sich tatsächlich als neue Mobilitätsform zwischen Linienverkehr und Taxiverkehr positioniert. Ich bitte somit um eine entsprechende Dokumentation auf der Projektseite https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/OEPNV/Foerderprogramm-Staerkung-OEPNV/foerderprogramm-staerkung-oepnv.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Wagner Anfragenr: 268263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268263/
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Wagner

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Wagner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.01.2023. Sie fragen unter Berufung auf das Inform…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ [#268263]
Datum
26. Januar 2023 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Wagner, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.01.2023. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „eine entsprechende Dokumentation auf der Projektseite https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/OEPNV/Foerderprogramm-Staerkung-OEPNV/foerderprogramm-staerkung-oepnv.html“ an. Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Die Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ wird nicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwaltet, sondern vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Im BMWK liegen hierzu keine amtlichen Informationen vor. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen