Förderung von e-Fuels

1. Wenn vorhanden die aktuellen Entwicklungsstandorte für e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik.

2. Wenn vorhanden eine Benennung der Förderung durch Bundesmittel. Vorrausgesetzt es gibt solche Förderungen.

3. Wenn vorhanden eine Benennung ob und wie die Entwicklung von e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik beschleunigt werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wenn vorhanden…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung von e-Fuels [#250274]
Datum
31. Mai 2022 19:41
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wenn vorhanden die aktuellen Entwicklungsstandorte für e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik. 2. Wenn vorhanden eine Benennung der Förderung durch Bundesmittel. Vorrausgesetzt es gibt solche Förderungen. 3. Wenn vorhanden eine Benennung ob und wie die Entwicklung von e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik beschleunigt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250274/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von e-Fuels“ vom 31.05.2022 (#250274…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung von e-Fuels [#250274]
Datum
2. Juli 2022 13:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von e-Fuels“ vom 31.05.2022 (#250274) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von e-Fuels“ [#250274]
Datum
7. Juli 2022 10:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Frist der Anfrage ist nun seit 4 Tagen überschritten. Auch nach einer Erinnerung per Mail am 02. Juli 2022 kam keine Beantwortung oder eine Auskunft über den Stand der Anfrage. Ich bitte um Vermittlung und danke im Voraus. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 250274.pdf Anfragenr: 250274 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-710/001 II#0801 [geschwärzt], a…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Förderung von e-Fuels“ [#250274] # IFG-710/001 II#0801
Datum
7. Juli 2022 11:53
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-710/001 II#0801 [geschwärzt], angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juli 2022 09:22
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Mai 2022. Das IFG regelt den Ansp…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Förderung von e-Fuels [#250274]
Datum
22. Juli 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Mai 2022. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihren Fragen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, welches wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können: 1. Wenn vorhanden die aktuellen Entwicklungsstandorte für e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik. Derzeit gibt es in Deutschland keine Produktionsanlagen für synthetisch erzeugte Kraftstoffe (E-Fuels), in denen diese in industriellem Maßstab hergestellt werden. Die bisher größte Anlage befindet sich in Werlte (Niedersachsen) und produziert etwa 350 Tonnen synthetisches Kerosin pro Jahr. Eine zehnmal so große Anlage soll im Jahr 2023 in Frankfurt in Betrieb gehen und rund 3500 Tonnen E-Kerosin pro Jahr produzieren. Darüber hinaus sind in Deutschland mehrere Pilotanlagen zur Herstellung von E-Fuels in Betrieb oder in Planung, zum Beispiel am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), in Leuna von TotalEnergies und in der Lausitz durch das PtX Lab Lausitz. Eine Übersicht zu allen von der Bundesregierung geförderten Programmen zur Erforschung, Erprobung und Herstellung von E-Fuels finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/1203 –, hier Antworten zu den Fragen 7 und 9 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/0...). 2. Wenn vorhanden eine Benennung der Förderung durch Bundesmittel. Vorrausgesetzt es gibt solche Förderungen. Eine Übersicht zu allen von der Bundesregierung geförderten Programme zur Erforschung, Erprobung und Herstellung von E-Fuels sowie zu den beteiligten Bundesministerien finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/1203 –, hier Antworten zu den Fragen 7, 9 und 12 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/0...). 3. Wenn vorhanden eine Benennung ob und wie die Entwicklung von e-Fuels innerhalb der Bundesrepublik beschleunigt werden kann. Der Markthochlauf von E-Fuels wird durch verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung vorangetrieben und ist als strategisches Ziel in der nationalen Wasserstoffstrategie verankert. Dabei werden die nationale Produktion und der Import von E-Fuels, deren Transport und Bereitstellung sowie deren Verwendung berücksichtigt. In der ersten Phase des Markthochlaufs bis Ende 2023 (vgl. Nationale Wasserstoffstrategie) sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Fuels geschaffen und Anreize für erste Projekte gesetzt werden. In der zweiten Phase des Markthochlaufs, ab 2024, soll der Markthochlauf national und international weiter beschleunigt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/1203 –, hier Antworten zu den Fragen 1-3, 5 und 6 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/0...). Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. August 2022 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung. Die Anfrage wurde beantwortet und ist damit abgesc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Vermittlungsbitte bei Ihrer Anfrage „Förderung von e-Fuels“ [#250274] # IFG-710/001 II#0801 [#250274]
Datum
24. August 2022 08:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung. Die Anfrage wurde beantwortet und ist damit abgeschlossen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250274/