Förderungspraxis des Deutschen Literaturfonds e.V.

1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipendien sind seit der Gründung des Deutschen Literaturfonds 1980 eingegangen (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)?

2. Wie viele Bewerbungen kamen jeweils aus Berlin (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? Falls hierzu keine Zahlen vorliegen, bitte ich um Auskunft, wieviele Bewerbungen in der letzten oder aktuellen Bewerbungsrunde aus Berlin eingegangen sind.

3. Wer erhielt seit Vereinsgründung ein Werkstipendium, und wo lebte er zur Zeit der Bewerbung (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)?

4. In den Bewerbungsbedingungen wird keine Anonymisierung der Stipendienbewerber gefordert.

4.1. Aus welchem Grund verzichtet der Deutsche Literaturfonds e.V. auf eine solche?

4.2. Wie stellt der Deutsche Literaturfonds e.V. dennoch sicher, daß satzungsgemäß allein die literarische Qualität des Texts und nicht die Vernetzheit des Bewerbers entscheidend für die Gewährung eines Stipendiums ist? Es versteht sich von selbst, daß ein bloßer Hinweis auf die Satzung zur Beantwortung dieser Frage unzureichend ist.

5. Sind der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Vereins bekannt?

6. Inwiefern wird die satzungsgemäße Arbeit des Vereins durch dessen Geldgeber überprüft?

7. Die Berliner Bewerber haben laut der nur wenige Jahre umfassenden Auflistung auf der Homepage des Deutschen Literaturfonds e.V. in diesen Jahren stets zwischen rund 30 % und 66 % aller Stipendien erhalten. Zwischen November 2019 und Mai 2022 gingen von 10 Vergaberunden 6 zu mindestens 50 %, oft zu über 60 % an Berliner Bewerber. Die Kuratoriumssitzung vom 18. und 19. September vergab sogar 81,82 % aller Stipendien nach Berlin. Hierbei handelt es sich um eine gewaltige statistische Auffälligkeit, zumal die Berliner Bevölkerung nur 4,37 % der bundesdeutschen Bevölkerung ausmacht. Sind der Bundesbeauftragten irgendwelche Nachweise bekannt, daß diese Auffälligkeit nicht die Manifestation einer Günstlingsstruktur darstellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Uwe Durst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipe…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Uwe Durst
Betreff
Förderungspraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. [#275160]
Datum
8. April 2023 12:58
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipendien sind seit der Gründung des Deutschen Literaturfonds 1980 eingegangen (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? 2. Wie viele Bewerbungen kamen jeweils aus Berlin (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? Falls hierzu keine Zahlen vorliegen, bitte ich um Auskunft, wieviele Bewerbungen in der letzten oder aktuellen Bewerbungsrunde aus Berlin eingegangen sind. 3. Wer erhielt seit Vereinsgründung ein Werkstipendium, und wo lebte er zur Zeit der Bewerbung (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? 4. In den Bewerbungsbedingungen wird keine Anonymisierung der Stipendienbewerber gefordert. 4.1. Aus welchem Grund verzichtet der Deutsche Literaturfonds e.V. auf eine solche? 4.2. Wie stellt der Deutsche Literaturfonds e.V. dennoch sicher, daß satzungsgemäß allein die literarische Qualität des Texts und nicht die Vernetzheit des Bewerbers entscheidend für die Gewährung eines Stipendiums ist? Es versteht sich von selbst, daß ein bloßer Hinweis auf die Satzung zur Beantwortung dieser Frage unzureichend ist. 5. Sind der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Vereins bekannt? 6. Inwiefern wird die satzungsgemäße Arbeit des Vereins durch dessen Geldgeber überprüft? 7. Die Berliner Bewerber haben laut der nur wenige Jahre umfassenden Auflistung auf der Homepage des Deutschen Literaturfonds e.V. in diesen Jahren stets zwischen rund 30 % und 66 % aller Stipendien erhalten. Zwischen November 2019 und Mai 2022 gingen von 10 Vergaberunden 6 zu mindestens 50 %, oft zu über 60 % an Berliner Bewerber. Die Kuratoriumssitzung vom 18. und 19. September vergab sogar 81,82 % aller Stipendien nach Berlin. Hierbei handelt es sich um eine gewaltige statistische Auffälligkeit, zumal die Berliner Bevölkerung nur 4,37 % der bundesdeutschen Bevölkerung ausmacht. Sind der Bundesbeauftragten irgendwelche Nachweise bekannt, daß diese Auffälligkeit nicht die Manifestation einer Günstlingsstruktur darstellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Durst Anfragenr: 275160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275160/ Postanschrift Uwe Durst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Durst
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0012 Sehr geehrter Herr Durst, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2023, in der Sie auf Gr…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Förderungspraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. [#275160]
Datum
13. April 2023 11:41
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0012 Sehr geehrter Herr Durst, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Zusendung verschiedener Informationen zur Förderpraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. bitten. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K11-13002/00044#0012 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K11-13002/00044#0012 Sehr geehrter Herr Dr. Durst, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2023, in der Sie a…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Förderungspraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. [#275160]
Datum
10. Mai 2023 16:58
Status
Warte auf Antwort
K11-13002/00044#0012 Sehr geehrter Herr Dr. Durst, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2023, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Zusendung verschiedener Informationen zur Förderpraxis des Deutschen Literaturfonds e.V. bitten. Unsere Antworten finden Sie je unter den von Ihnen gestellten Fragen. 1. Wie viele Bewerbungen um Werkstipendien sind seit der Gründung des Deutschen Literaturfonds 1980 eingegangen (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? Antwort: Diese Informationen liegen uns für den Zeitraum von 1980 bis 2015 nicht vor. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert den Deutschen Literaturfonds (DLF) seit 2016, zuvor wurde er über die Kulturstiftung des Bundes (KSB) gefördert. Die Anzahl der in den Bewerbungsrunden seit 2016 eingegangenen Anträge finden Sie in der Anlage. Auf der Website des DLF sind alle Autorinnen und Autoren, die seit 1981 gefördert wurden (https://www.deutscher-literaturfonds.de/foerderung/gefoerderte-autorinnen-und-autoren/) aufgeführt. Aus der Auflistung geht die Gesamtanzahl der Bewerberinnen und Bewerber jedoch nicht hervor. 1. Wie viele Bewerbungen kamen jeweils aus Berlin (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? Falls hierzu keine Zahlen vorliegen, bitte ich um Auskunft, wieviele Bewerbungen in der letzten oder aktuellen Bewerbungsrunde aus Berlin eingegangen sind. Antwort: Für den Zeitraum von 1980 bis 2015 liegen uns keine Informationen hierzu vor. BKM nimmt seit 2016 an den Kuratoriumssitzungen, in denen über die Förderungen beraten wird, ohne Stimmrecht teil. Uns werden vor und während dieser Sitzungen Textproben und andere Unterlagen zu den Bewerberinnen und Bewerbern zur Vorbereitung und Teilnahme an den Sitzungen zur Verfügung gestellt. Aus Datenschutzgründen werden diese Unterlagen anschließend aber nicht bei BKM aufbewahrt, sondern vernichtet. Diese Angaben zu den Bewerberinnen und Bewerbern und zu deren Herkunft sind nach Durchführung der Kuratoriumssitzungen bei BKM nicht mehr vorhanden. Nach jeder Kuratoriumssitzung wird ein Protokoll - auch an BKM - versandt, in dem die jeweiligen Förderentscheidungen erfasst sind. Darin werden die jeweiligen Autorinnen und Autoren jedoch nicht mit ihren Wohnorten angegeben. Die seit 2017 geförderten Autorinnen und Autoren sind mit Herkunftsangabe auf der Website veröffentlicht (https://www.deutscher-literaturfonds.de/aktuelles/). Weitere Informationen hierzu liegen uns nicht vor. 1. Wer erhielt seit Vereinsgründung ein Werkstipendium, und wo lebte er zur Zeit der Bewerbung (bitte mit Aufstellung nach Bewerbungsrunden)? Antwort: Auf der Website des DLF sind alle Autorinnen und Autoren aufgeführt, die seit 1981 gefördert wurden (https://www.deutscher-literaturfonds.de/foerderung/gefoerderte-autorinnen-und-autoren/). Die seit 2017 geförderten Autorinnen und Autoren sind mit Herkunftsangabe in den aktuellen Pressemitteilungen nach Entscheidung des Kuratoriums auf der Website veröffentlicht (https://www.deutscher-literaturfonds.de/aktuelles/). Weitere Informationen hierzu liegen uns nicht vor. 1. In den Bewerbungsbedingungen wird keine Anonymisierung der Stipendienbewerber gefordert. 4.1. Aus welchem Grund verzichtet der Deutsche Literaturfonds e.V. auf eine solche? 4.2. Wie stellt der Deutsche Literaturfonds e.V. dennoch sicher, daß satzungsgemäß allein die literarische Qualität des Texts und nicht die Vernetzheit des Bewerbers entscheidend für die Gewährung eines Stipendiums ist? Es versteht sich von selbst, daß ein bloßer Hinweis auf die Satzung zur Beantwortung dieser Frage unzureichend ist. Antwort: 4.1. Hierzu liegen uns keine Informationen vor. 4.2. Die Mitglieder des Kuratoriums, die über die Förderung entscheiden, sind unabhängige Expertinnen und Experten und werden für zwei Jahre mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl gewählt. Deren Expertise stellt eine Auswahl ausschließlich nach Gesichtspunkten der literarischen Qualität sicher. 1. Sind der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Vereins bekannt? Antwort: Uns liegen keine Informationen vor, die Zweifel an der satzungsgemäßen Arbeit des Vereins begründen. 1. Inwiefern wird die satzungsgemäße Arbeit des Vereins durch dessen Geldgeber überprüft? Antwort: Die BKM stattet den Deutschen Literaturfonds mit Mitteln aus ihrem Haushalt aus, damit dieser Autorinnen und Autoren, Literatur und Literaturvermittlung insbesondere über Stipendien, Preise und Projekte fördert. Über die Vergabe dieser Förderungen entscheidet ein unabhängiges Kuratorium. Dieses ist an die Satzung und die Fördervoraussetzungen und Vergaberichtlinien (veröffentlicht auf der Homepage des DLF: https://www.deutscher-literaturfonds.de/foerderung/) gebunden. Die BKM hat einen Sitz im Kuratorium, ist aber nicht stimmberechtigt. Die Überprüfung der sachgemäßen Verwendung der Mittel erfolgt durch den Zuwendungsgeber (BKM) im Rahmen der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung und der sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen einschließlich der darin festgelegten Kontrollinstrumente (Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle). 1. Die Berliner Bewerber haben laut der nur wenige Jahre umfassenden Auflistung auf der Homepage des Deutschen Literaturfonds e.V. in diesen Jahren stets zwischen rund 30 % und 66 % aller Stipendien erhalten. Zwischen November 2019 und Mai 2022 gingen von 10 Vergaberunden 6 zu mindestens 50 %, oft zu über 60 % an Berliner Bewerber. Die Kuratoriumssitzung vom 18. und 19. September vergab sogar 81,82 % aller Stipendien nach Berlin. Hierbei handelt es sich um eine gewaltige statistische Auffälligkeit, zumal die Berliner Bevölkerung nur 4,37 % der bundesdeutschen Bevölkerung ausmacht. Sind der Bundesbeauftragten irgendwelche Nachweise bekannt, daß diese Auffälligkeit nicht die Manifestation einer Günstlingsstruktur darstellt? Antwort: Der BKM sind keine Nachweise für Unregelmäßigkeiten und auch keinerlei Anhaltspunkte, solche anzunehmen, bekannt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen