Folgeanfrage zu Anfrage #269643.

Hallo,

in der Anfrage #269643 haben Sie geantwortet, dass Bürgersteigschäden Dokumentiert aber nicht ausgewertet werden. Ihre Formulierung war: "Die Schäden werden dokumentiert, eine systematische statistische Auswertung erfolgt nicht.".

Ich bitte Sie daher um die Aushändigung dieser Dokumentationen für die Monate Oktober, November und Dezember 2022.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Folgeanfrage zu Anfrage #269643. [#272681]
Datum
10. März 2023 08:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo,<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> in der Anfrage #269643 haben Sie geantwortet, dass Bürgersteigschäden Dokumentiert aber nicht ausgewertet werden. Ihre Formulierung war: "Die Schäden werden dokumentiert, eine systematische statistische Auswertung erfolgt nicht.".<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie daher um die Aushändigung dieser Dokumentationen für die Monate Oktober, November und Dezember 2022. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272681/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgeanfrage zu Anfrage #269643.“ vom 10.03.2023 (#272681) wurde v…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Folgeanfrage zu Anfrage #269643. [#272681]
Datum
25. April 2023 10:10
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgeanfrage zu Anfrage #269643.“ vom 10.03.2023 (#272681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Essen
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits in der Mail am 24.03. (siehe Anhang) erwähnt, darf ich Sie bi…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Folgeanfrage zu Anfrage #269643. [#272681]
Datum
25. April 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
folgeanfragezuanfrage269643-272681.eml
14,6 KB
image001.png
3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits in der Mail am 24.03. (siehe Anhang) erwähnt, darf ich Sie bitten, sich bei der Verwaltung 66-1 des Amtes für Straßen und Verkehr der Stadt Essen zur Akteneinsicht der Straßenbegehungs-Aufzeichnungen zu melden: https://www.essen.de/organisationen/detail_1189521.de.html#accessibletabscontent0-0 Alle weiteren Informationen zur Akteneinsicht, inklusive der möglichen Terminkoordination, erhalten Sie im Austausch mit der genannten Verwaltungsstelle. Mit freundlichen Grüßen