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Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen

die Stadt Essen hat mir mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr 9000 (max.) Verstöße gegen Verkehrsteilnehmer geahndet wurden, 10 % wegen Verkehrsbehinderung (wie z. B. parken auf Gehwegen).

Diese, scheints in Anbetracht der 359583 zugelassenen PKW, gering erscheinende Zahl suggeriert, dass in Essen wenig Verstöße begangen werden. Tatsächlich scheint dies aber hauptsächlich in der extrem dünnen Personaldecke begründet zu sein, wie die Antworten auf diverse Anfragen im Nebensatz zeigen.

Die sich daraus ergebenden Anschlussfragen lauten dann auch:

1.) Wie viele Verstöße schätzt die Stadt Essen finden tatsächlich im Stadtgebiet statt, die nicht geahndet werden (können)?
2.) Wie dicht müsste daraus folgend die Personaldecke sein, um diese zu erfassen und zu ahnden?
3.) Was unternimmt die Stadt, eingedenk der festgestellten Mängel zu deren Beseitigung (teil- und Vollzeit Sperrungen von Straßenzügen, Stadtteilen für die privat PKW-liche Nutzung, Einführung/Erhöhung von Parkgebühren, Schaffung von Anreizen zum außerortlichen Parken etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen [#220529]
Datum
17. Mai 2021 14:16
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Stadt Essen hat mir mitgeteilt, dass im vergangenen Jahr 9000 (max.) Verstöße gegen Verkehrsteilnehmer geahndet wurden, 10 % wegen Verkehrsbehinderung (wie z. B. parken auf Gehwegen). Diese, scheints in Anbetracht der 359583 zugelassenen PKW, gering erscheinende Zahl suggeriert, dass in Essen wenig Verstöße begangen werden. Tatsächlich scheint dies aber hauptsächlich in der extrem dünnen Personaldecke begründet zu sein, wie die Antworten auf diverse Anfragen im Nebensatz zeigen. Die sich daraus ergebenden Anschlussfragen lauten dann auch: 1.) Wie viele Verstöße schätzt die Stadt Essen finden tatsächlich im Stadtgebiet statt, die nicht geahndet werden (können)? 2.) Wie dicht müsste daraus folgend die Personaldecke sein, um diese zu erfassen und zu ahnden? 3.) Was unternimmt die Stadt, eingedenk der festgestellten Mängel zu deren Beseitigung (teil- und Vollzeit Sperrungen von Straßenzügen, Stadtteilen für die privat PKW-liche Nutzung, Einführung/Erhöhung von Parkgebühren, Schaffung von Anreizen zum außerortlichen Parken etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 220529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220529/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
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Von
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Betreff
AW: Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen [#220529]
Datum
19. Juni 2021 09:05
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen“ vom 17.05.2021 (#220529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 220529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220529/
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Betreff
AW: Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen [#220529]
Datum
20. Juni 2021 08:23
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen“ vom 17.05.2021 (#220529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 220529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220529/

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Betreff
AW: Folgeanfrage zur PKW Situation in Essen [#220529]
Datum
20. Juni 2021 08:24
An
Kommunalverwaltung Essen
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