Folter durch die spanische Guardia Civil
alle Unterlagen seit 2010 zu Folter durch oder Foltervorwürfen gegenüber der spanischen Guardia Civil.
Ergebnis der Anfrage
Beim Auswärtigen Amt existieren zwei Berichte zur Folter durch die spanische Militärpolizei Guardia Civil, die auf Gesprächen mit in Spanien aktiven Spitzenpolitikern, Regierungsverantwortlichen und von Regierungen beauftragten Experten beruhen. Diese sind weiterhin als VS-"Nur für den Dienstgebrauch" eingestuft und werden nicht herausgegeben, da "die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Ziele der Bundesrepublik in den bilateralen Beziehungen mit dem Königreich Spanien nachteilig beeinträchtigen würde".
Fazit: Es scheint der Bundesregierung sehr wichtig zu sein, die in der Öffentlichkeit bereits durch Presseberichte bekannten Fakten nicht offiziell zu bestätigen, um ihre Zusammenarbeit mit der Täterregierung nicht zu beeinträchtigen. Vermutlich wurde der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 4 IFG hier auch bewusst gewählt, da § 3 Nr.1a IFG oder § 3 Nr. 3 IFG vor dem Verwaltungsgericht einer intensiveren Begründung bedürft hätten.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. April 2018
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5. Mai 2018
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