Food Waste Monitoring
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinen Informationen haben Sie von 2017 bis 2018 an einer Pilotstudie des damaligen Unternehmens Predictive Inference UG (heute Delicious Data GmbH, Projektname: Foodoracle) zum Thema "Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Hochschulmensen durch Deep-Learning-Prognosealgorithmen" teilgenommen.
Bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
- den Ergebnisbericht / die Evaluation / die Auswertung des oben genannten Pilotprojekts
- die Rohdaten, die während dieses Pilotprojekts angefallen sind (konkret: an welchem Tag wurde wie viel Essen produziert, an welchem Tag sind wie viele Abfälle aus Überproduktion/Lagerabfällen/Tellerabfällen angefallen, und ähnliche Metriken), und zwar in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format
- Setzt das Studierendenwerk Karlsruhe zum heutigen Zeitpunkt Werkzeuge zum "Food Waste Monitoring", also zur Überwachung der Lebensmittelentsorgung, ein? Falls ja: Welche?
- In diesem Fall bitte ich ebenfalls um Zusendung der Rohdaten, die in den vergangenen 12 Monaten im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Werkzeugs angefallen sind (konkret: an welchem Tag wurde wie viel Essen produziert, an welchem Tag sind wie viele Abfälle aus Überproduktion/Lagerabfällen/Tellerabfällen angefallen, und ähnliche Metriken), und zwar in maschinenlesbarer Form in einem gängigen Format
- Falls nein: Wurden solche Werkzeuge in der Vergangenheit eingesezt? Wenn ja: Welche?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die alten Rohdaten erzeugen zu hohe Kosten.
Neue Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/food-wa…
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum7. Juni 2022
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9. Juli 2022
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Kosten dieser Information:223,00 Euro
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