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Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen

Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze.

Erläuterung:
Im Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2017
  • Frist
    12. Januar 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen [#25654]
Datum
10. Dezember 2017 10:08
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen für den Bau der Straßen und Parkplätze. Erläuterung: Im Rahmen des Abriss des Krupp-Stahlwerks in Duisburg Rheinhausen und der Erstellung von Logport I gab es Fördergelder des Landes-NRW zum Bau der Straßen. Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Land hier Breiten von Straßen und Parkplätzen vorgegeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbedingungen logport I in Duisburg-Rheinhausen - Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Förderbedingungen logport I in Duisburg-Rheinhausen - Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW und weiteren Anspruchsgrundlagen für behördliche Auskünfte
Datum
11. Dezember 2017 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, für Ihre E-Mail vom 10.12.2017, in der Sie um Auskunft über die Förderbedingungen für die Straßen und Parkplätze im Zusammenhang mit der Errichtung von logport I in Duisburg-Rheinhausen bitten, danke ich Ihnen. Ich habe Ihr Ersuchen an die Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 25 - als der zuständigen Bewilligungsbehörde für Fördermaßnahmen des kommunalen Straßenbaus weitergeleitet und gehe davon aus, dass Sie von dort weitere Nachricht erhalten werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, leider komme ich aus dienstlichen Gründen erst heute dazu Ihre Anfrage wunschgemä…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Förderbedingungen Logport I Duisburg Rheinhausen [#25654]
Datum
19. Dezember 2017 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,4 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, leider komme ich aus dienstlichen Gründen erst heute dazu Ihre Anfrage wunschgemäß elektronisch zu beantworten. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Nach einer umfangreichen Auswertung der hiesigen Datenbank KomZuNRW für kommunale Infrastrukturvorhaben nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) liegt hier kein Fördervorhaben in dem von Ihnen genannten Bereich Logport I vor. Weder das Dezernat 25 der Bezirksregierung Düsseldorf noch die ehemals zuständige Bewilligungsbehörde Landschaftsverband Rheinland hat innerhalb des Duisburg-Rheinhausener Straßenzuges Bismarckstr. / Kruppstr. / Europaallee/ Bliersheimer Str. ein Straßenbauvorhaben gefördert. Lediglich im Jahre 2001 wurde von der Stadt Duiburg der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße (L473/K39)von Homberger Straße bis Bismarckstraße zur Förderung angemeldet. Warum dieses Fördervorhaben seinerzeit nicht weiter verfolgt wurde ist jedoch heute nicht mehr erkennbar. Leider ist mir nicht bekannt welche Institution den Bereich des oben genannten Straßenzug zur Förderung beantragt bzw. welche ihn gefördert hat. Anbei zwei links die Ihnen Aufschluss über die Fördervoraussetzungen nach FöRi-kom-Stra und den damit verbundenen ergänzenden Hinweisen geben. Aus diesen geht hervor, dass die hiesige Bewilligungsbehörde keine Breiten von Straßen, Parkplätzen oder ähnlichem vorgibt. Es wird lediglich die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gefordert. Die Planungshoheit liegt beim Zuwendungsnehmer. http://www.vm.nrw.de/verkehr/_pdf_conta… http://www.vm.nrw.de/verkehr/strasse/St… Ich bedauere Ihnen nicht die gewünschte Auskunft erteilen zu können, steht Ihnen jedoch gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Straßenbau auf Logport I Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage, die Förderbedingungen &quo…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Straßenbau auf Logport I
Datum
9. Januar 2018 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage, die Förderbedingungen " Logport I Duisburg für den Bau der Straßen und Parkplätze" betreffend. Die Förderbedingungen für jedes Fördervorhaben werden vor allem im Rahmen der Antrags- und Bewilligungsphase geprüft. So auch in diesem, Sie interessierenden Fall. Bewilligungsbehörde in dem relevanten Zeitraum war die heutige NRW - Bank. Ich habe daher, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihre Anfrage an die NRW- Bank weitergeleitet. Ich bedauere, Ihnen keine weiteren Auskünfte geben zu können. Mit freundlichen Grüßen