Förderberechtigung für elektrische Fahrzeuge
Anfrage an:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Berechnungsgrundlage für den Maximal-Listenpreis für die Förderungsberechtigung von 60.000,00€
- Sinn des Maximal-Listenpreises
- Warum ist der BAFA-Listenpreis an den Stichtag 31.12.2015 gekoppelt, da die Preise aufgrund der billiger herzustellenden Akkus mit der Zeit sinken.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Januar 2018
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10. Februar 2018
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