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Förderbescheid Museum Nortorf

den Förderbescheid bzw. die Förderzusage für das Museum Nortorf.

Erst heute hat der der Nortorfer Bürgermeister erneut in der Presse verlauten lassen: Für das geplante Museum in Nortorf liege eine Förderzusage von 750.000 Euro aus Landesmitteln über die Aktivregion vor.

Bis heute hat der Bürgermeister diese Förderzusage aber nicht belegen können. Ich bitte Sie daher um die Veröffentlichung der Förderzusage.

Ferner bitte ich sie im Falle das es keine Förderzusage gibt um die Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten, denn aktuell sehe ich in den Förderbestimmungen nichtmal die Möglichkeit der Summe von 750.000 Euro.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Förderbes…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderbescheid Museum Nortorf [#157205]
Datum
11. Juli 2019 14:45
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Förderbescheid bzw. die Förderzusage für das Museum Nortorf. Erst heute hat der der Nortorfer Bürgermeister erneut in der Presse verlauten lassen: Für das geplante Museum in Nortorf liege eine Förderzusage von 750.000 Euro aus Landesmitteln über die Aktivregion vor. Bis heute hat der Bürgermeister diese Förderzusage aber nicht belegen können. Ich bitte Sie daher um die Veröffentlichung der Förderzusage. Ferner bitte ich sie im Falle das es keine Förderzusage gibt um die Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten, denn aktuell sehe ich in den Förderbestimmungen nichtmal die Möglichkeit der Summe von 750.000 Euro.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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