Förderbescheid nach RzWas 2018 für WV-Zweckverband Juragruppe
Das zuständige WWA-Hof ist leider über diese Suchmaske nicht erreichbar. Ich bitte deshalb um Weiterleitung zur Beantwortung.
1. Kann man (wie der Nordbayerische Kurier schon vorab per Fax) eine Kopie des Förderantrages mit Erläuterungsbericht bekommen?
2. Kann man auch eine Kopie der baufachlichen Stellungnahme bekommen?
Es genügt die Übersendung eines PDF an die unten genannte E-Mailadresse.
3. Ist es zutreffend, dass in diesen subventionsrelevanten Dokumenten festgeschrieben ist, dass der Anschluss Leups nur als ZWEITES STANDBEIN (Redundanz) beantragt ist?
4. Ist es richtig, dass in diesem Fall der Antragsformulierung des ZwV und Förderungszusage des WWA die bestehende ortsnahe Quellwasserversorgung, gemäß unbefristet rechtswirksam fortbestehendem WR-Bescheids v. 1956, als PRIMÄRVERSORGUNG erhalten bleiben müsste und Jurawasser aus der Fernleitung dem Netz Leups nur im Havariefall zugeführt werden dürfte?
5. Ist es zutreffend dass eine Auflassung der WV Leups (ohne extern nachprüfbare Erforderlichkeit i.S.d. VVWas 3.1. …..) dann eine subventionserhebliche. die Förderung ausschließenden, Abweichung von der Förderzusage wäre?
Information nicht vorhanden
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Datum30. März 2019
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29. April 2019
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