Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Anzahl der an ihre Behörde gestellten Förderanträge durch die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die Anzahl bewilligter Förderbescheide - jeweils mit Datum und Zuordnung zu einem jeweiligen Bau-/Sanierungsprojekt. Die jeweils bewilligten Summen zugeordnet zum jeweiligen Projekt. Ggfs. daran geknüpfte Bedingungen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2018
  • Frist
    4. März 2018
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH [#26426]
Datum
2. Februar 2018 22:33
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der an ihre Behörde gestellten Förderanträge durch die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die Anzahl bewilligter Förderbescheide - jeweils mit Datum und Zuordnung zu einem jeweiligen Bau-/Sanierungsprojekt. Die jeweils bewilligten Summen zugeordnet zum jeweiligen Projekt. Ggfs. daran geknüpfte Bedingungen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer W…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH [#26426]
Datum
5. März 2018 09:05
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH“ vom 02.02.2018 (#26426) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26426 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2018. Mit…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Februar 2018
Datum
5. März 2018 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2018. Mit dem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) begehren Sie umfassende Auskünfte über Maßnahmen und Leistungen der Wohnraumförderung des Landes, wie, zu welchem Zweck und in welchem Umfang sie der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH gewährt wurden. Die begehrten Informationen werden nicht beim Wirtschaftsministerium gespeichert. Zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bereich der Wohnraumförderung wird die Landeskreditbank - Förderbank - (L-Bank) tätig, die insoweit als Beliehene fungiert. Hierbei handelt es sich nicht um eine Datenverarbeitung im Auftrag, vielmehr ist datenverarbeitende Stelle die Förderbank. Nach der Zuständigkeitsverordnung zum Landeswohnraumförderungsgesetz ist die L-Bank zugleich Bewilligungsstelle und damit zuständig für die Erteilung der Förderzusagen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Die Fachabteilung des Wirtschaftsministeriums hat die L-Bank deshalb um Bearbeitung des Antrags gebeten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Antrag Informationen berührt, die einem besonderen Schutzzweck unterfallen. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG ist deshalb die Förderbank vom Anwendungsbereich des Landesgesetzes ausgenommen. Dies ist der bankgeschäftlichen Abwicklung der Förderung geschuldet, die bereits eine bankmäßige Prüfung und Bewertung nach dem Kreditwirtschaftsgesetz im Antragsverfahren zur Wohnraumförderung voraussetzt. Die Förderbank war bereit, die Ausschlusswirkung des genannten Ausnahmetatbestandes zu reduzieren und die Anzahl von Förderanträgen sowie die Anzahl bewilligter Anträge, jeweils bezogen auf die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH und die unterschiedlichen Förderzwecke, zu benennen. In Ermangelung eines bezeichneten Zeithorizonts seitens des Auskunftsbegehrenden hat die L-Bank die Angaben auf den Zeitraum 2015 bis 2017 begrenzt. Bereits für diesen Zeitraum ergibt sich eine Vielzahl einzelner Anträge und erteilter Bewilligungen, die in der angeschlossenen tabellarischen Übersicht dargestellt werden. Anträge und Bewilligungen werden dabei jeweils einem Fördertatbestand zugeordnet. Auf die beigefügte Tabelle wird verwiesen. Dabei steht die Abkürzung "AllgSozMWF" für die Begrifflichkeit "Allgemeine Sozialmietwohnraumförderung". Bezeichnung Anzahl aktuell vorliegender, noch nicht bewilligte Anträge Anzahl bewilligter Anträge AllgSozMWF MW 25-Darlehen 2 0 MW-Modernisierung 1 21 AllgSozMWF Zuschuss Belegungsrechte 15 Jahre 0 82 AllgSozMWF Zuschuss Belegungsrechte 25 Jahre 0 12 Gesamt 3 115 Für eventuelle Rückfragen oder weitere Informationsanforderungen weise ich Sie darauf hin, dass dies unter Umständen die Erhebung von Gebühren nach § 10 Abs. 1 LIFG nach sich ziehen kann. Mit freundlichen Grüßen