Förderentscheidung Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg

hiermit möchte ich Sie, bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz, darum bitten, uns folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

Erstens die Unterlagen die Frau Ministerin Bauer zur Entscheidungsfindung im Bezug auf die Förderfähigkeit des Kulturhaus Caserne gGmbH (88045 Friedrichshafen, Am Fallenbrunnen 17) vorgelegt worden sind.

Zweitens die beim Ministerium vorliegenden Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (Referat 23) sowie die ebenfalls vorliegenden Stellungnahmen der LAKS-Baden-Württemberg ( Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg) in Bezug auf das Kulturhaus Caserne und deren Förderwürdigkeit.

Drittens das Protokoll der Sitzung im Ministerium in der über die Möglichkeit einer Komplementärförderung des Kulturhaus Caserne beraten wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    23. August 2019
  • 0 Follower:innen
Claus-Michael Haydt
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit m…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Claus-Michael Haydt
Betreff
Förderentscheidung Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg [#159788]
Datum
24. Juli 2019 21:30
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit möchte ich Sie, bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz, darum bitten, uns folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Erstens die Unterlagen die Frau Ministerin Bauer zur Entscheidungsfindung im Bezug auf die Förderfähigkeit des Kulturhaus Caserne gGmbH (88045 Friedrichshafen, Am Fallenbrunnen 17) vorgelegt worden sind. Zweitens die beim Ministerium vorliegenden Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen (Referat 23) sowie die ebenfalls vorliegenden Stellungnahmen der LAKS-Baden-Württemberg ( Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg) in Bezug auf das Kulturhaus Caserne und deren Förderwürdigkeit. Drittens das Protokoll der Sitzung im Ministerium in der über die Möglichkeit einer Komplementärförderung des Kulturhaus Caserne beraten wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Claus-Michael Haydt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claus-Michael Haydt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claus-Michael Haydt
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: Förderentscheidung Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg [#159788]
Datum
25. Juli 2019 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Haydt, Ihr Antrag wurde gestern meinem Referat als zuständiger Bearbeitungsstelle zugeleitet.…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
WG: Förderentscheidung Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg [#159788]
Datum
31. Juli 2019 11:23
Status
Sehr geehrter Herr Haydt, Ihr Antrag wurde gestern meinem Referat als zuständiger Bearbeitungsstelle zugeleitet. Den Eingang Ihres Antrags bestätige ich Ihnen hiermit. Die Bescheidung Ihres Antrags erfolgt im Wege eines förmlichen Verwaltungsverfahrens. Sie werden in Kürze einen entsprechenden Bescheid per Postzustellungsurkunde erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Haydt, der Bescheid zu Ihrem Antrag wird Anfang nächste Woche postalisch versandt. Gerne könn…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
WG: Förderentscheidung Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Initiativen in Baden-Württemberg [#159788]
Datum
9. August 2019 17:04
Status
Sehr geehrter Herr Haydt, der Bescheid zu Ihrem Antrag wird Anfang nächste Woche postalisch versandt. Gerne können Sie sich nach Erhalt des Bescheids zur Vereinbarung eines Termins an mich wenden. Ich informiere Sie darüber, dass ich mich vom 12.8. bis einschließlich 26.8. im Urlaub befinde. Sollten Sie die Akteneinsicht vor dem 26.8. durchführen wollen, setzen Sie sich bitte mit meinem Vertreter, Herrn Ulrich (siehe cc und Tel.: 279-2972) in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen