Förderentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Förderentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Wie haben die einzelnen Minister/innen jeweils bei den einzelnen Förderentscheidungen gestimmt? Bitte senden Sie mir alle Abstimmungsergebnisse zu, die mit Filmprojekten seit Gründung bis heute in Zusammenhang stehen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Förderentsch…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur [#9622]
Datum
1. Mai 2015 15:13
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Förderentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Wie haben die einzelnen Minister/innen jeweils bei den einzelnen Förderentscheidungen gestimmt? Bitte senden Sie mir alle Abstimmungsergebnisse zu, die mit Filmprojekten seit Gründung bis heute in Zusammenhang stehen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage #9622 - Förderentscheidungen Sehr geehrte, bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dem beigefü…
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage #9622 - Förderentscheidungen
Datum
3. Juni 2015 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte, bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Förderentscheidungen des Vorstandes der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur" [#9622]
Datum
3. Juni 2015 20:29
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/9622 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht mit Kosten belegt, weil die Informationen ja vorliegen und die Behörde den Zugriff darauf schlecht organisiert hat. Dies sollte nicht auf den Informationssuchenden abgewälzt werden. Zudem arbeitet die Behörde arglistig, indem sie die Informationssuche mit Kosten belegen und gleichzeitig die dadurch gewonnenen Informationen nach §12 LIFG nicht preigeben will. Dies obwohl hier hauptsächlich nach Projekttiteln und ihren Inhalten gefragt wurde und nicht nach Namen und Adressen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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