Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih)

eine Aufstellung der Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) 2018 und 2019. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung de…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) [#194769]
Datum
7. August 2020 15:32
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) 2018 und 2019. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag mit dem Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz um eine Auf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) [#194769]
Datum
10. August 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag mit dem Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz um eine Aufstellung der Förderentscheidungen Projektförderung Verleih im Bereich des Film aus den Jahren 2018 und 2019 erbitten, ist am 7. August 2020 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/20#16 bearbeitet. Wir sind bemüht, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
_____________________________________________ Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 12. Augu…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
K 11 - 13002/20#16 Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) [#194769]
Datum
18. August 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
_____________________________________________ Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 12. August 2020 08:59 An: m.hofner.1.uh83tmdfay@fragdenstaat.d Cc: << Antragsteller:in >> Betreff: K 11 - 13002/20#16 Förderentscheidungen Projektförderung VerIeih (Filmverleih) [#194769] Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen die Förderentscheidungen im Bereich Verleih für die Jahre 2018 und 2019. Es werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen