Förderentscheidungen Sofortprogramm Kino

die Förderentscheidungen im Sofortprogramm für das Kino 2019,
detailliert als Liste der geförderten Kinos und der geförderten Anlagen/Maßnahmen/anderes.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Förderentscheid…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderentscheidungen Sofortprogramm Kino [#180354]
Datum
13. Februar 2020 23:40
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Förderentscheidungen im Sofortprogramm für das Kino 2019, detailliert als Liste der geförderten Kinos und der geförderten Anlagen/Maßnahmen/anderes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180354 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.2.2020, in der Sie auf Grund…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Förderentscheidungen Sofortprogramm Kino [#180354]
Datum
17. Februar 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
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4,3 KB


K 11 - 13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.2.2020, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zu den „Förderentscheidungen im Sofortprogramm für das Kino 2019“ bitten. Ihr Antrag ist am 14.2.2020 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen und wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/20#2 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 K 11-13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Nachricht vom 13.2.2…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020
Datum
27. Februar 2020 14:50
Status
Warte auf Antwort
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4,3 KB


K 11-13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Nachricht vom 13.2.2020 haben Sie sich an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gewandt und um Informationen zum Sofortprogramm für das Kino 2019 gebeten. Auf Ihre Anfrage erteile ich Ihnen folgende Informationen: Das Förderprogramm wurde durch die Filmförderungsanstalt (FFA) im Wege der Auftragsverwaltung für die BKM abgewickelt. Auf Grundlage von Fördergrundsätzen der BKM hat die FFA die Anträge der Kinos selbständig geprüft und bewilligt. Der BKM liegen aus diesem Grunde keine Informationen zu den einzelnen von den Kinos beantragten und geförderten Maßnahmen vor. Als eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 S. 2 FFG) ist die FFA selbst eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1 IFG und demnach grundsätzlich auch für die Beantwortung Ihrer Anfrage zuständig. Die von Ihnen begehrten Informationen wurden allerdings zwischenzeitlich im Internet veröffentlicht und können über den folgenden Link (unter der Rubrik „Kinoförderung 2009-2019“) abgerufen werden: https://www.ffa.de/foerderentscheidungen.html Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Informationsersuchen mit dieser Antwort erledigt haben dürfte. Gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 IFG werden für diese Auskunft keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage ist mit dem Dok…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354]
Datum
27. Februar 2020 18:04
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage ist mit dem Dokument nur zur Hälfte beantwortet. Ich hatte nicht nach den Summen gefragt, die im Dokument genannt werden, sondern was gefördert wurde. Konkret kann ich auch sagen, ich möchte erfahren, ob und wenn ja wie viele DCI-Anlagen gefördert wurden. Mein Informationsersuchen ist also noch nicht erledigt. Ich habe mich vorerst mit einer Bitte auf Auskunft an die FFA gewandt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180354
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsan…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354]
Datum
18. März 2020 00:18
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderentscheidungen Sofortprogramm Kino“ vom 13.02.2020 (#180354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Leider habe ich auf meine gleichlautende Anfrage an die FFA bisher keine Antwort erhalten, so dass ich nach wie vor keine Möglichkeit habe, die Verantwortlichkeit auf diese Anfrage festzustellen. Bitte informieren Sie mich nach Rückfrage mit der FFA umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180354
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben im Moment sicher wi…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 [#180354]
Datum
20. März 2020 17:13
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben im Moment sicher wichtigeres zu tun. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180354

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020 K 11-13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die Rückf…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag bei der BKM vom 13.2.2020
Datum
26. März 2020 19:54
Status
Warte auf Antwort
K 11-13002/20#2 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die Rückfragen zu Ihrem IFG-Antrag, übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben und bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen