Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch

Anfrage an: GBG Mannheim

Erhält die GBG für das Haus Beilstraße 19 Fördergelder?
Wenn ja, senden Sie mir bitte die Förderbescheide. Möglichst auf elektronischem Wege und in maschinenlesbarer Form.

Insbesondere interessiert mich:
Von welcher Institution stammen die Gelder?
Aus welchem Programm und für welchen Zweck wurden sie bewilligt?
Wie hoch ist der Betrag der Förderung?
Wurde an die Förderung Auflagen bezüglich der zukünftigen Vermietung geknüpft?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde ausführlich beantwortet, die mich interessierenden Informationen habe ich bekommen. Allerdings monatelang jenseits der gesetzlich zulässigen Fristen.
Gegen die Gebühren beabsichtige ich Widerspruch einzulegen.
Deshalb ist die Anfrage noch nicht abgeschlossen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2017
  • Frist
    23. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    25,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erhält die GBG…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
24. Juli 2017 11:13
An
GBG Mannheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erhält die GBG für das Haus Beilstraße 19 Fördergelder? Wenn ja, senden Sie mir bitte die Förderbescheide. Möglichst auf elektronischem Wege und in maschinenlesbarer Form. Insbesondere interessiert mich: Von welcher Institution stammen die Gelder? Aus welchem Programm und für welchen Zweck wurden sie bewilligt? Wie hoch ist der Betrag der Förderung? Wurde an die Förderung Auflagen bezüglich der zukünftigen Vermietung geknüpft?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
24. August 2017 10:35
An
GBG Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch“ vom 24.07.2017 (#24022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Ihre heutige Erinnerungsmail, die Beilstr. betreffend Sehr geehrtAntragsteller/in unter Verweis auf § 2 LIFG BW t…
Von
GBG Mannheim
Betreff
Ihre heutige Erinnerungsmail, die Beilstr. betreffend
Datum
24. August 2017 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Verweis auf § 2 LIFG BW teilen wir Ihnen mit, dass unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des Landesinformationsgesetzes BW unterfällt und somit allein aus diesem Grunde, unabhängig von der Prüfung der Frage, ob Sie überhaupt anspruchsberechtigt sind, keine Auskunftsverpflichtung unseres Unternehmens im Hinblick auf Ihre Anfrage besteht. Wir bitten Sie von weiteren Rückfragen abzusehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre heutige Erinnerungsmail, die Beilstr. betreffend [#24022] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dan…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre heutige Erinnerungsmail, die Beilstr. betreffend [#24022]
Datum
24. August 2017 16:54
An
GBG Mannheim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Ich bleibe bei der Auffassung, dass Ihr Unternehmen als hundertprozentige Tochter der Stadt Mannheim, gerade wegen § 2 Abs. 4 S. 2 LIFG BW, wie eine Behörde unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt. Jede der drei dort genannten Varianten trifft auf die GBG zu. Zu meiner "Anspruchsberechtigung": Da _alle_ natürlichen Personen antragsberechtigt sind (§ 3 S. 1 LIFG BW), kann ich Ihnen versichern, dass ich zum Kreis der Antragsberechtigten gehöre. Ich bitte Sie um nochmalige Überprüfung, das LIFG ist recht neu. Wenn ich innerhalb zweier Wochen nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie an ihrer Rechtsauffassung festhalten und werde als nächsten Schritt den Beauftragten der Landesregierung für die Informationsfreiheit um Vermittlung anrufen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Ihre E-Mail vom 24.08.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 24.08.2017 nehmen wir abschließend wie…
Von
GBG Mannheim
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.08.2017
Datum
4. September 2017 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 24.08.2017 nehmen wir abschließend wie folgt Stellung: Entgegen Ihrer Rechtsauffassung unterliegt unser Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich des Landesinformationsgesetzes Baden-Württemberg. In dem von Ihnen zitierten § 2 Abs. 4 Satz 1 LIFG BW ist auszugsweise folgendes geregelt: Dieses Gesetz gilt auch für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahr nehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen.... Entgegen Ihrer Auffassung ist es daher bezüglich der Anwendbarkeit des Landesinformationsgesetzes nicht ausreichend, dass es sich bei unserem Unternehmen um eine GmbH handelt, deren Gesellschafterin die Stadt Mannheim ist. Vielmehr ist als weitere Voraussetzung ("soweit"!) für die Anwendbarkeit des Landesinformationsgesetzes BW auf juristische Personen des Privatrechts in § 2 Abs. 4 Satz 1 LIFG BW geregelt, dass diese öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben (insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge) oder öffentliche Dienstleistungen wahr nehmen. Diese Voraussetzungen liegen in unserem Fall nicht vor. Bei der "GBG" handelt es sich um ein Wohnungsbauunternehmen, dass überwiegend mit der Errichtung, Vermietung, der Verwaltung sowie dem Verkauf von Wohnungen und Häusern befasst und zudem gewerblich (mit Gewinnerzielungsabsicht) tätig ist. Wir stehen hierbei im intensiven Wettbewerb mit anderen privaten Wohnungsbauunternehmen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf § 2 Absatz 1 unseres Gesellschaftsvertrags, in welchem der Gesellschaftszweck unseres Unternehmens geregelt ist: "Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung und Verwaltung von baulichen Anlagen und Grundstücken". Damit umfasst der Zweck unserer Gesellschaft gemäß o. g. Regelung des Gesellschaftsvertrags weder die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben noch öffentlicher Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 LIFG BW. Wir nehmen nach all dem weder in Ausübung unseres unternehmerischen Handelns noch nach unserem Gesellschaftszweck öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben (Daseinsvorsorge) oder öffentliche Dienstleistungen im Sinne des Landesinformationsgesetzes BW wahr. Somit werden wir (alleine) aus vorgenannten Erwägungen keine weitere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage abgeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch“ [#24022]
Datum
5. September 2017 17:14
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24022 Die angefragte GBG Mannheim vertritt die Auffassung, dass sie nicht unter das LIFG fällt. Ausführlich legt sie das in ihrem letzten Schreiben (vom 04.09.2017) dar. Ich bin weiterhin der Auffassung, dass ihre Tätigkeiten rund um das das Bereitstellen von Wohnraum und öffentlichen Gebäuden zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsfürsorge gehört und diese 100 prozentige Tochter der Stadt Mannheim grundsätzlich informationspflichtig ist. "Gewinnerzielungsabsicht" und "am Markt agieren" schließen das meiner Meinung nach nicht aus. Weitere Informationen zur Gesellschaft finden Sie in den Beteiligungsberichten der Stadt Mannheim. https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/beteiligungscontrolling Ich bitte Sie um eine Stellungnahme und Vermittlung. Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Rechtsmittel bei einem Streit, ob eine Gesellschaft unter das LIFG fällt, einzulegen ist und wo. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre Mail vom 5.09.2017
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Mail vom 5.09.2017
Datum
20. September 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 24.07.2017 habe ich eine IFG-Anfrage an die GBG Mannheim bezüglich von der GBG …
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
3. Oktober 2017 13:15
An
GBG Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 24.07.2017 habe ich eine IFG-Anfrage an die GBG Mannheim bezüglich von der GBG erhaltener Fördergelder für das Haus Beilstr. 19 im Jungbusch gestellt. Die GBG vertritt die Auffassung, dass sie nicht unters LIFG fällt. Ich habe den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit um Vermittlung angerufen. Dieser vertritt in seiner Stellungnahme die Auffassung, dass die GBG grundsätzlich unters IFG fällt. Allerdings weist er mich darauf hin, dass Anfragen an diese Gesellschaft an deren Aufsichtsbehörde zu richten sind. Das ist die Stadt Mannheim. Deshalb wende ich mich mit meinem Antrag nun an Sie. Antragstext, Mailwechsel mit der GBG und Stellungnahme des Landesbeauftragten finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24022 Die Information hätte der antragstellenden Person laut LIFG unverzüglich zugänglich gemacht werden sollen. Ich bitte Sie um einen Bescheid spätestens in Monatsfrist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
4. November 2017 20:01
An
GBG Mannheim
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch“ vom 24.07.2017 (#24022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Gem. § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG betr…
Von
GBG Mannheim
Betreff
Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
8. November 2017 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen und wird bearbeitet. Gem. § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG beträgt die Frist für die Beantwortung bis zu drei Monate, die mit Antragstellung bei der Stadt Mannheim, nicht bei der GBG, beginnt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob die Frist erst in Gang gesetzt wurde, als…
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fördergelder Beilstraße 19, Mannheim Jungbusch [#24022]
Datum
8. November 2017 15:07
An
GBG Mannheim
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob die Frist erst in Gang gesetzt wurde, als ich mich direkt an die Stadt gewandt habe, oder die GBG bei Nichtzuständigkeit zur Weiterleitung verpflichtet gewesen wäre, möchte ich hier dahingestellt lassen. Eine Verlängerung der Frist auf drei Monate ist nur aus wenigen, gelisteten Gründen zulässig, deren Gegebenheit ich bei meiner einfachsten Anfrage nicht erkennen kann. Es entsteht der Eindruck, Stadt und GBG möchten den Anfragenden nur hinhalten und abwimmeln. Ich bitte Sie um eine qualifizierte Begründung, warum Sie drei Monate zur Beantwortung benötigen, wie in § 7 Abs. 7 S. 3 LIFG gefordert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Bescheid...
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid...
Datum
8. Februar 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Mannheim
Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 S…
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19
Datum
27. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund des derzeitigen Sachstands müssen wir uns entscheiden, wie wir in der o.g. Angelegenheit weiter verfahren werden. Da Sie damit einen wichtigen Beitrag für unsere Entscheidungsfindung leisten können, würden wir uns freuen, wenn Sie sich wegen der Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins mit uns in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße …
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
3. September 2018 10:44
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne leiste ich einen Beitrag zu Ihrer Entscheidungsfindung, es ist auch in meinem Sinne, diese Anfrage endlich abzuschließen. Ich hätte diese Woche Mi - Fr vormittags Zeit, Bitte machen sie einen Terminvorschlag. Ich antworte hier, weil ich weiterhin in diesem Fall Transparenz für sehr wichtig erachte und diese Anfrage und der Umgang der Stadt Mannheim mit der Informationsfreihet auch für andere hilfreich sein könnte. Von mir aus also auch gerne die Bereitschaft, hier auf der Plattform fragdenstaat.de schriftlich Unklarheiten auszuräumen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 S…
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19
Datum
5. September 2018
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bereitschaft, für ein Gespräch zu dem bisherigen und dem ggf. weiteren Verlauf Ihrer Anfrage zu dem Gebäude Beilstraße 19. Auch wir halten es für sehr wichtig, mit Ihnen in der Angelegenheit ins Gespräch zu kommen. Da es aus dienstlichen Gründen diese Woche mit einem Termin leider nicht klappen wird, würden wir uns freuen , wenn Sie sich in der nächsten Woche in dem Korridor vom 11. (Dienstag) bis 13. September (Donnerstag) 2018 Zeit für ein Gespräch mit uns nehmen könnten. Ich bitte Sie um einen (oder ggf. mehrere Terminvorschläge), den ich Ihnen gerne Anfang der nächsten Woche bestätige. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße …
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
5. September 2018 12:58
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ginge bei mir am 12.9. vormittags, bis 12:30 Uhr und am 13.9 nachmittags ab 13:30 Uhr. Um die Verwaltung besser zu verstehen, würde ich gerne die Akten zu dem Vorgang einsehen. Es wäre sicher sinnvoll, wir würden das im Rahmen dieses Termins machen? Ich freue mich auf einen guten Informationsaustausch! Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
GBG Mannheim
Automatische Antwort: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Ge…
Von
GBG Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
5. September 2018 12:58
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bis einschließlich 07.09.2018 befinde ich mich nicht im Hause. Die eingehenden Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. In wichtigen Angelegenheiten können Sie sich gerne an Herrn Rainer Zingler <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichem Gruß
GBG Mannheim
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße …
Von
GBG Mannheim
Betreff
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
10. September 2018 08:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen den Termin für einen Informationsaustausch in der der o.g. Angelegenheit, bei dem wir auch alles weitere besprechen können, am Donnerstag, 13. September 2018 um 14.00 Uhr in Zimmer 208 im Collini-Center (Collinistr. 1) in Mannheim Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße …
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
11. September 2018 14:26
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für den Termin, den ich hier nur nochmal kurz rückbestätigen möchte. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße …
An GBG Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährung von Informationen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Beilstraße 19 [#24022]
Datum
25. September 2018 15:26
An
GBG Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich nehme meinen Widerspruch vom 7. März 2018 gegen Ihren Bescheid vom 31. Januar 2018 in dieser Sache zurück. Ich gehe nach unserem Gespräch davon aus, dass die Stadt Mannheim zukünftig bei IFG-Anfragen die Rechtsauffassung des Beauftragten der Landesregierung bezüglich der Verbindlichkeit von Anträgen, über Gebühren vorab informiert zu werden, berücksichtigt. Wie von Ihnen gewünscht, werde ich Ihnen die Rücknahme des Widerspruchs auch nochmal in Papierform zukommen lassen. Da ich versäumt habe, die Begründung meines Widerspruchs auf der Seite FragDenStaat zu veröffentlichen, hänge ich den Text der Vollständigkeit halber hier nochmal an, damit er auch dort nachzulesen ist. In der Hoffnung, dass Transparenz für alle hilfreich ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>