Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten

1. Eine Übersicht über die Fördergelder des Landes NRW, die bisher für den Bau von Moscheen oder für den Bau von sog. Begegnungsstätten im Umfeld von Moscheen vergeben wurden.
2. Eine Übersicht über die Fördergelder, die sog. islamische oder muslimische Kulturvereine
erhalten.
3. Informationen darüber, wer bzw. wie die Aufsicht über die Verwendung dieser Fördergelder geführt wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. März 2014
  • Frist
    23. April 2014
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Thomas Meyers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
18. März 2014 11:05
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht über die Fördergelder des Landes NRW, die bisher für den Bau von Moscheen oder für den Bau von sog. Begegnungsstätten im Umfeld von Moscheen vergeben wurden. 2. Eine Übersicht über die Fördergelder, die sog. islamische oder muslimische Kulturvereine erhalten. 3. Informationen darüber, wer bzw. wie die Aufsicht über die Verwendung dieser Fördergelder geführt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers
Thomas Meyers
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnun…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
23. April 2014 09:23
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten" vom 18.03.2014 (#5964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Meyers Anfragenr: 5964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Meyers, die Beantwortung Ihrer Anfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätte…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
28. April 2014 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyers, die Beantwortung Ihrer Anfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten" vom 18.03.2014 (#5964) nimmt aufgrund der Beteiligung mehrerer betroffener Ministerien und auch der zurückliegenden Osterferien noch etwas Zeit in Anspruch. Ich werde Ihnen die Antwort so bald als möglich übersenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meyers
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnun…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
12. Mai 2014 18:13
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten" vom 18.03.2014 (#5964) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Meyers Anfragenr: 5964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Meyers, Ihre jetzige Mail ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfale…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
14. Mai 2014 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyers, Ihre jetzige Mail ist bei der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen eingegangen. Ihre Anfrage vom 18.03.2014, auf die Sie Bezug nehmen, ist hier nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Anfrage an eine andere Institution gerichtet haben??? Sie können mich gerne unter der Telefonnummer 0211/837 4495 einmal anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Meyers, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass bisher Landesmittel für die Errichtung…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
14. Mai 2014 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meyers, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass bisher Landesmittel für die Errichtung einer Begegnungsstätte innerhalb des Moscheeneubaus in Duisburg-Marxloh bereitgestellt wurden. Die Förderung erfolgte im Rahmen des EU-Programms Ziel 2. Zur nationalen Kofinanzierung der EU-Mittel sind Landesmittel in Höhe von 1.670.940,16 € bewilligt und ausgezahlt worden. Die Prüfung der Verwendung der Fördermittel erfolgte durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meyers
Sehr geehrte Damen und Herren, ich biite Sie, meine Frage vollständig, d.h. nicht anhand eines einzigen Beispiels…
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
14. Mai 2014 13:46
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich biite Sie, meine Frage vollständig, d.h. nicht anhand eines einzigen Beispiels, zu beantworten und mir die eingangs angeforderten Übersichten zur Verfügung zu stellen. Falls Sie nicht der richtige Ansprechpartner hierfür sind, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Meyers Anfragenr: 5964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Meyers, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Frau Dr. Schmolinskiy von der Staatskanzlei des Landes …
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
14. Mai 2014 15:26
Status
Sehr geehrter Herr Meyers, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Frau Dr. Schmolinskiy von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hatte Ihnen heute, 14.05.2014, 13:31 Uhr eine Antwort auf Ihre Frage zugesandt (siehe beigefügte Mail). Um 13:47 stellten Sie heute eine weitere Nachfrage. Ich habe Ihre Nachfrage zuständigkeitshalber an die Staatskanzlei, Frau Dr. Schmolinsky weitergeleitet und möchte Sie bitten, bei zukünftigen Anfragen und Nachfragen in dieser Angelegenheit, sich direkt an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Schmolinsky zu wenden. Die Kontaktdaten stehen Ihnen zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Meyers, zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich Ihnen mitteilen, dass über die von mi…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Fördergelder für Moscheenbau und Begegnungsstätten [#5964]
Datum
14. Mai 2014 17:26
Status
Sehr geehrter Herr Meyers, zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ich Ihnen mitteilen, dass über die von mir bereits dargelegte Kofinanzierung der Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh hinaus bisher keine weiteren Förderungen aus Landesmitteln in den von Ihnen angefragten Bereichen erfolgt sind. Mit freundlichen Grüßen