Förderinitiative für die Instandsetzung von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 2014 und Sanierung von Kriegsgräberstätten

1.) Schreiben von Herrn Regierungspräsident a.D. Schmalzl an die Städte und Kommunen über die Initiierung einer Förderinitiative zur Instandsetzung von Kriegsgräber durch das Innenministerium Baden-Württemberg.

2.) Auflistung von Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Göppingen welche zwischen 2010 und 2017 Anträge zur Instandsetzung/Sanierung/Verlegung von Kriegsgräberstätten gestellt haben unter Nennung der geplanten/durchgeführten Maßnahme und der Höhe der bewilligten Förderung.

3.) Musterformular zur Beantragung von Fördermitteln nach Gräbergesetz und Förderinitiative, falls vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2017
  • Frist
    10. Dezember 2017
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Schreiben …
An Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
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Betreff
Förderinitiative für die Instandsetzung von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 2014 und Sanierung von Kriegsgräberstätten [#25259]
Datum
10. November 2017 14:36
An
Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Schreiben von Herrn Regierungspräsident a.D. Schmalzl an die Städte und Kommunen über die Initiierung einer Förderinitiative zur Instandsetzung von Kriegsgräber durch das Innenministerium Baden-Württemberg. 2.) Auflistung von Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Göppingen welche zwischen 2010 und 2017 Anträge zur Instandsetzung/Sanierung/Verlegung von Kriegsgräberstätten gestellt haben unter Nennung der geplanten/durchgeführten Maßnahme und der Höhe der bewilligten Förderung. 3.) Musterformular zur Beantragung von Fördermitteln nach Gräbergesetz und Förderinitiative, falls vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Stuttgart
Anfrage zur Förderung von Kriegsgräberunterhaltung Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten sich per Mail an das …
Von
Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
Anfrage zur Förderung von Kriegsgräberunterhaltung
Datum
28. Dezember 2017 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten sich per Mail an das RP Stuttgart gewandt und um Informationen zu einer "Förderinitiative für die Instandsetzung von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 2014 und Sanierung von Kriegsgräberstätten" zu erhalten. Hierzu kann ich Ihnen folgende Antworten und Informationen auf Ihre Fragen geben: 1.) Schreiben von Herrn Regierungspräsident a.D. Schmalzl an die Städte und Kommunen über die Initiierung einer Förderinitiative zur Instandsetzung von Kriegsgräber durch das Innenministerium Baden-Württemberg. Das beiliegende Schreiben wurde an die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg versandt. Hierin sind die Zuständigkeiten für die Kriegsgräberfürsorge und die Förderinitiative 2014 aus Anlass des einhundertjährigen Ausbruchs des Ersten Weltkrieges benannt. 2.) Auflistung von Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Göppingen welche zwischen 2010 und 2017 Anträge zur Instandsetzung/Sanierung/Verlegung von Kriegsgräberstätten gestellt haben unter Nennung der geplanten/durchgeführten Maßnahme und der Höhe der bewilligten Förderung. Im Landkreis Göppingen haben in diesem Zeitraum die Stadt Göppingen, die Gemeinde Aichelberg und die Gemeinde Bad Überkingen Förderanträge gestellt. In Göppingen wurden Reparaturmaßnahmen an einer Treppe mit rund 395 € bezuschusst. In Aichelberg wurden Erneuerungen von Grabeinfassungen und Grabsteininschriften mit rund 3.000 € bezuschusst. In Bad Überkingen ist das Reinigen und Ausbessern von Steinkreuzen und Wegeflächen angedacht. 3.) Musterformular zur Beantragung von Fördermitteln nach Gräbergesetz und Förderinitiative, falls vorhanden. Ein Musterformular gibt es nicht. Die Antragstellung durch die Gemeinden ist formlos möglich. Mit freundlichen Grüßen