Fördermittel an die Fa Boryszew Oberflächentechnik GmbH

Auf welcher Grundlage wurde der Fa Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH, nach dem Brand im Jahre 2015, Fördermittel für die Errichtung eines neuen Werkes gewährt.
Unter welchen Bedingungen wurden diese Fördermittel gewährt.
Welche Bedingungen sind an die Fördermittel geknüpft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittel an die Fa Boryszew Oberflächentechnik GmbH [#168051]
Datum
7. Oktober 2019 21:22
An
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage wurde der Fa Boryszew Oberflächentechnik Deutschland GmbH, nach dem Brand im Jahre 2015, Fördermittel für die Errichtung eines neuen Werkes gewährt. Unter welchen Bedingungen wurden diese Fördermittel gewährt. Welche Bedingungen sind an die Fördermittel geknüpft.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres nachstehenden Antrages. Die von Ihnen erbe…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Betreff
Fördermittel an die Fa Boryszew Oberflächentechnik GmbH [#168051]
Datum
10. Oktober 2019 09:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres nachstehenden Antrages. Die von Ihnen erbetenen Informationen beziehen sich auf ein Förderverfahren, das von der Investitionsbank des Landes Brandenburg als zuständiger Bewilligungsbehörde geführt wird. Ich habe deshalb wunschgemäß Ihren Antrag an die Investitionsbank weitergeleitet, die ihren Antrag bescheiden wird. Freundliche Grüße

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Investitionsbank Brandenburg
Ihr Antrag nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Bbg. Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per Email ein…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag nach Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Bbg.
Datum
30. Oktober 2019 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per Email eingegangener Antrag nach § 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG Bbg.) vom 07.10.2019 wurde zuständigkeitshalber an unser Haus weiter geleitet. Ihre Fragen bzgl. der Boryszew Oberflächentechnik GmbH beantworten wir nach Maßgabe von § 4 AIG wie folgt: - Auf welcher Grundlage wurden der Firma Boryszew Oberflächentechnik GmbH nach dem Brand im Jahre 2015 Fördermittel für die Errichtung eines neuen Werkes gewährt? Antwort: Auf der Grundlage der Angaben im diesbezüglichen Antrag und des daraufhin erlassenen Zuwendungsbescheides vom 14.12.2015 - Unter welchen Bedingungen wurden diese Fördermittel gewährt / welche Bedingungen sind an die Fördermittel geknüpft? Antwort: Die Zuwendung wurde im wesentlichen an die Erfüllung folgender Auflagen geknüpft - Schaffung und Besetzung von 63 Dauerarbeitsplätzen zusätzlich zu den bestehenden 228 Dauerarbeitsplätzen - Vorlage der Baugenehmigung - Höchstbetragsbürgschaft der Boryszew S.A. - positive Stellungnahme des Arbeitsamtes Gebühren entstehen durch diese Auskunft nicht. Mit freundlichen Grüßen