Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union

Wie effizient werden den die Fördermittel des Bundes und der Europäische Union für Kommunen genutzt. Welche Fördermittel wurden in den letzten 7 Jahren genutzt und wurde die maximale Förderhöhe ausgeschöpft.

Welche Fördertöpfe würden nicht in Anspruch genommen und weshalb.

Bitte senden Sie mir alle Projekte bzw. Unterlagen auf meinen obige Frage der letzten 7 Jahren zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union [#191641]
Datum
27. Juni 2020 10:34
An
Kommunalverwaltung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie effizient werden den die Fördermittel des Bundes und der Europäische Union für Kommunen genutzt. Welche Fördermittel wurden in den letzten 7 Jahren genutzt und wurde die maximale Förderhöhe ausgeschöpft. Welche Fördertöpfe würden nicht in Anspruch genommen und weshalb. Bitte senden Sie mir alle Projekte bzw. Unterlagen auf meinen obige Frage der letzten 7 Jahren zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191641/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in als Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Arnsberg bin ich für die Beurteil…
Von
Kommunalverwaltung Arnsberg
Betreff
Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union [#191641]
Datum
29. Juni 2020 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Arnsberg bin ich für die Beurteilung von Anträgen auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) zuständig. In dieser Funktion liegt mir Ihr Auskunftsersuchen zur weiteren Bearbeitung vor. Ich werde Ihren Antrag prüfen. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich Sie benachrichtigen. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld und Ihr Verständnis. Freundliche Grüße

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Kommunalverwaltung Arnsberg
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anspruchsgrundlage für Ihr Informationsbegehren kommt § 4 Abs. 1 IFG NRW in Bet…
Von
Kommunalverwaltung Arnsberg
Betreff
Fördermittel des Bundes und der Europäischen Union [#191641]
Datum
1. Juli 2020 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anspruchsgrundlage für Ihr Informationsbegehren kommt § 4 Abs. 1 IFG NRW in Betracht. Dieser Informationszugangsanspruch erstreckt sich nur auf vorhandene Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Ich kann Ihnen unter diesem Gesichtspunkt zu Ihrer Anfrage daher Folgendes mitteilen: 1. Wie effizient werden die Fördermittel des Bundes und der Europäische Union für Kommunen genutzt? Zur Effizienz von Fördermitteln liegen mir keine Unterlagen vor. Im Bereich der Städtebauförderung z. B. handelt es sich immer um ein Bund-Länderprogramm, welches zum Teil durch EU-Mittel mitfinanziert wird. Es kann aber so viel festgehalten werden, dass ohne Fördermittel viele Projekte nicht realisiert werden können, was sich unweigerlich auf die Qualität der Infrastruktur auswirken würde. 2. Welche Fördermittel wurden in den letzten 7 Jahren genutzt und wurde die maximale Förderhöhe ausgeschöpft? Auch hier beispielhaft die Einschätzung aus dem Bereich Städtebauförderung: Wir akquirieren ganz unterschiedliche Fördermittel aus den Bereichen Städtebauförderung, Wasserrahmenrichtlinie, Nahverkehr, ÖPNV, Radverkehr, Straßenbau, Gute Schule, Konjunkturpaket, KINV, .... Jedoch liegt uns keine Liste der letzten 7 Jahre vor. Die Förderhöhe orientiert sich in der Regel an der Höhe der Projektkosten. Von daher kann man schon sagen, dass für die Einzelmaßnahmen jeweils die maximale Förderhöhe ausgeschöpft wird. Dies kann man aber auf keinen Fall global betrachten. 3. Welche Fördertöpfe würden nicht in Anspruch genommen und weshalb? Die Stadt Arnsberg entwickelt in den verschiedensten Bereichen Konzepte und Projekte. Hierfür wird dann, meistens in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung, ein entsprechender Förderzugang gesucht. Es kann nicht gesagt werden, welche Fördertöpfe wir nicht in Anspruch nehmen, da es keinen Überblick über alle verfügbaren Förderprogramme gibt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen in der Sache weiterhelfen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich bitte einfach an. Freundliche Grüße