Fördermittel für die Firmat Nestlé in Schwerin

Anfrage an: Noch nicht bekannt

In der Presse wurde geschrieben, dass die Firma Nestlé sich in Schwerin ansiedeln möchte. In der Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 42/2012 vom 24.02.2012 wird dies bestätigt.

Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen:

1) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Stadt Schwerin zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt?

2) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von dem Bundesland Mecklenburg Vorpommern zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt?

3) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Bundesrepublik Deutschland zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt?

4) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Europäischen Union zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt?

5) Gibt es oder gab es zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Steuerbefreiungen für Nestlé in Schwerin?

6) Gibt es eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die die zu erwartenden Steuereinnahmen zu den Subventionen in Relation setzt?

Behörde benötigt

  • Datum
    22. April 2012
  • Frist
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittel für die Firmat Nestlé in Schwerin
Datum
22. April 2012 21:38
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In der Presse wurde geschrieben, dass die Firma Nestlé sich in Schwerin ansiedeln möchte. In der Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 42/2012 vom 24.02.2012 wird dies bestätigt. Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen: 1) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Stadt Schwerin zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt? 2) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von dem Bundesland Mecklenburg Vorpommern zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt? 3) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Bundesrepublik Deutschland zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt? 4) Welche direkten Subventionen wurden für die Ansiedlung der Firma Nestlé in Schwerin von der Europäischen Union zugesagt? Wie hoch sind die Subventionen und über welchen Zeitraum werden diese gewährt? 5) Gibt es oder gab es zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Steuerbefreiungen für Nestlé in Schwerin? 6) Gibt es eine Kosten-Nutzen-Rechnung, die die zu erwartenden Steuereinnahmen zu den Subventionen in Relation setzt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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