Fördermittelanträge zur Thematik Migräne

Informationen darüber von wem und für welche Vorhaben in den Jahren 2017-2019 Fördermittel mit Bezug zur Thematik "Migräne" bzw. "Kopfschmerzen" bei Ihnen beantragt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Dezember 2019
  • Frist
    4. Januar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüb…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittelanträge zur Thematik Migräne [#171340]
Datum
1. Dezember 2019 21:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber von wem und für welche Vorhaben in den Jahren 2017-2019 Fördermittel mit Bezug zur Thematik "Migräne" bzw. "Kopfschmerzen" bei Ihnen beantragt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171340
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG-Antrag Fördermittel Migräne bzw. Kopfschmerzen - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Bundesmi…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Antrag Fördermittel Migräne bzw. Kopfschmerzen - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
Datum
6. Dezember 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Az.: 614-18501/133(2019) Berlin, 6.12.2019 Betreff: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zu "Informationen darüber von wem und für welche Vorhaben in den Jahren 2017-2019 Fördermittel mit Bezug zur Thematik "Migräne" bzw. "Kopfschmerzen" bei Ihnen beantragt wurden" vom 01.12.2019 ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag Fördermittel Migräne bzw. Kopfschmerzen - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#17…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Fördermittel Migräne bzw. Kopfschmerzen - Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#171340]
Datum
8. Dezember 2019 21:32
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne komme ich Ihrer Bitte um Begründung nach. Bezüglich eines Projekts zum Thema "Migräne" bin ich auf der Suche nach Institutionen, welche in diesem Bereich Forschungs- oder Pilotprojekte durchführen oder in den letzten Jahren (ab 2017) durchgeführt haben und dafür öffentliche Fördermittel beantragt haben. Eine Nennung eines konkreten Ansprechpartners (personenbezogene Daten) ist nicht notwendig. Ausreichend wäre der Name der Institution (ggf. mit Abteilung), sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts / Titel des Fördermittelantrags Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171340
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Az.: 614-18501/133(2019) Berlin, 18.12.2019 …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Fördermittelanträge zur Thematik Migräne [#171340]
Datum
18. Dezember 2019 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Az.: 614-18501/133(2019) Berlin, 18.12.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 01.12.2019 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang bezüglich der Frage „von wem und für welche Vorhaben in den Jahren 2017-2019 Fördermittel mit Bezug zur Thematik "Migräne" bzw. "Kopfschmerzen" bei Ihnen beantragt wurden“ vom 01.12.2019. Auf Nachfrage mit Verweis auf § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG (Belange Dritter) haben Sie am 08.12.2019 angegeben, auf der Suche zu sein nach Institutionen, welche in diesem Bereich Forschungs- oder Pilotprojekte durchführen oder in den letzten Jahren (ab 2017) durchgeführt haben und dafür öffentliche Fördermittel beantragt haben. Eine Nennung eines konkreten Ansprechpartners sei demnach nicht notwendig. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: In diesem Themenfeld werden Fördermittel durch das Einreichen eines Formantrages im Sinne der Zuwendung auf Ausgabenbasis (AZA) beim zuständigen Projektträger beantragt. Seit 2017 wurde ein Formantrag zu dem Thema Migräne/ Kopfschmerzen eingereicht, von Forschenden des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Das entsprechende Vorhaben wird voraussichtlich ab April 2020 dort durchgeführt werden. Das Projekt wurde im Rahmen der internationalen Förderrichtlinie ERA-Net NEURON beantragt, es handelt sich dementsprechend um ein internationales Verbundprojekt zur Identifizierung von Biomarkern bei Migräne Der Titel des Antrags lautet: A multidisciplinary approach to the identification of Biomarkers of Migraine: a proof of concept study based on the stratification of responders CGRP monoclonal Antibodies; BIOMIGA. Neben dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sind Forschungsgruppen aus Italien und Spanien beteiligt. Weitere Informationen zum Vorhaben finden sie auf der Internetseite des europäischen Forschungsnetzwerks NEURON: https://www.neuron-eranet.eu/en/909.php Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag [geschwärzt]

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühe und die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fördermittelanträge zur Thematik Migräne [#171340]
Datum
18. Dezember 2019 22:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühe und die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171340