Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit Ihrer E-Mail vom 12. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Zusendung von Unterlagen über den Umfang der Förderhöhe des Verbands Sozialistische Jugend Deutschlands
Antragsteller/in Die Falken (SJD
Antragsteller/in Die Falken) sowie eine Begründung der Förderung.
Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten.
Das jugendpolitische Förderinstrument auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) legen die Einzelheiten der Förderung fest. Die Richtlinie ist unter folgenden Link
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-des-kinder--und-jugendplans-des-bundes/133494 abrufbar.
Die Förderungskompetenz des Bundes beschränkt sich dabei auf Maßnahmen, die entweder von überregionaler Bedeutung sind oder aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können. Die SJD
Antragsteller/in Die Falken ist als Mitgliedsverband des Deutschen Bundesjungendring (DBJR) anerkannter Träger und Teil der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Dabei unterstützt der Verband mit seiner Arbeit und in seiner Funktion als Zentralstelle die Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Den Umfang der Förderhöhe im Jahr 2020 können Sie dem beigefügten Zuwendungsbescheid entnehmen. Die personenbezogenen Daten wurden geschwärzt.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen