Förderprogramm für „Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Un…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderprogramm für „Sozialistische Jugend Deutschlands Antragsteller/in Die Falken“ [#188768]
Datum
12. Juni 2020 09:42
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antragsteller/in Unterlagen die den Umfang des Förderprogramms darlegen Antragsteller/in Begründung für die Förderung des Verbandes Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188768 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 12. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Förderprogramm für „Sozialistische Jugend Deutschlands Antragsteller/in Die Falken“ [#188768]
Datum
25. Juni 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 12. Juni 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Zusendung von Unterlagen über den Umfang der Förderhöhe des Verbands Sozialistische Jugend Deutschlands Antragsteller/in Die Falken (SJD Antragsteller/in Die Falken) sowie eine Begründung der Förderung. Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen Ihre Anfrage beantworten. Das jugendpolitische Förderinstrument auf Bundesebene ist der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) legen die Einzelheiten der Förderung fest. Die Richtlinie ist unter folgenden Link https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlinien-des-kinder--und-jugendplans-des-bundes/133494 abrufbar. Die Förderungskompetenz des Bundes beschränkt sich dabei auf Maßnahmen, die entweder von überregionaler Bedeutung sind oder aufgrund ihrer Ausgestaltung nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können. Die SJD Antragsteller/in Die Falken ist als Mitgliedsverband des Deutschen Bundesjungendring (DBJR) anerkannter Träger und Teil der bundeszentralen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Dabei unterstützt der Verband mit seiner Arbeit und in seiner Funktion als Zentralstelle die Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Den Umfang der Förderhöhe im Jahr 2020 können Sie dem beigefügten Zuwendungsbescheid entnehmen. Die personenbezogenen Daten wurden geschwärzt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen