Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie

Wann werden Sie welche Förderprogramme mit welchem Inhalt zwecks Unterstützung der Umstellung von Privathaushalten auf Niedrigenergie/Plusenergiehaushalte ausrollen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann werden Sie w…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie [#245291]
Datum
2. April 2022 08:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann werden Sie welche Förderprogramme mit welchem Inhalt zwecks Unterstützung der Umstellung von Privathaushalten auf Niedrigenergie/Plusenergiehaushalte ausrollen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245291/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderprogramme flächendeckende Umstellung Pri…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie [#245291]
Datum
6. Mai 2022 20:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie“ vom 02.04.2022 (#245291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. April 2022 und Ihre Erinnerung vom…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie [#245291]
Datum
2. Juni 2022 10:05
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. April 2022 und Ihre Erinnerung vom 06. Mai 2022. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht bereits ein etabliertes Förderprogramm mit welchem einzelne energetische Maßnahmen, der Neubau oder der Kauf von neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhäusern oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus gefördert werden. Allgemeine Informationen und konkrete Förderdetails können unserer Kampagnenseite „Deutschland macht´s effizient“ (z.B. https://www.deutschland-machts-effizi...<https://www.deutschland-machts-effizi...>) oder den Seiten unserer Durchführer -KfW und BAFA- entnommen werden (z.B. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/... https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi...). Der Fokus der Gebäudeförderung soll künftig auf Sanierungsmaßnahmen liegen, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Im Rahmen der bereits angelaufenen BEG-Reform sollen die Förderangebote daher neu ausgerichtet werden. Die entsprechenden Anpassungen werden aktuell noch erörtert. Unabhängig staatlicher Fördermittel möchten wir betonen, dass vor einer Sanierung ein umfassender Blick auf das konkrete Gebäude durch in Energiefragen versierte Expertinnen und Experten erfolgen sollte. Besonders das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann durch Erstellung eines speziell auf das Gebäude zugeschnittenen Sanierungskonzepts die Dekarbonisierung vorantreiben. Im Bereich der Neubauförderung hat die Bundesregierung bereits den vorübergehenden Programmstopp in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Anlass genommen, die Förderkulisse umfangreich neu zu ordnen und an den Vorgaben des Koalitionsvertrages neu auszurichten. Es ist eine schrittweise Neuausrichtung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Effizienz beschlossen und auch teilweise schon umgesetzt worden. Aktuell werden nur noch Effizienzhäuser/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) gefördert. Zum Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Die konkreten Programmkonditionen werden aktuell noch in Abstimmung mit dem Bauministerium erarbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderprogramme flächendeckende Umstellung Pri…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie [#245291]
Datum
30. November 2022 06:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderprogramme flächendeckende Umstellung Privathaushalte auf Niedrigenergie/Plusenergie“ vom 02.04.2022 (#245291) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 209 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>