Sehr
<< Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02. April 2022 und Ihre Erinnerung vom 06. Mai 2022.
Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht bereits ein etabliertes Förderprogramm mit welchem einzelne energetische Maßnahmen, der Neubau oder der Kauf von neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhäusern oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus gefördert werden.
Allgemeine Informationen und konkrete Förderdetails können unserer Kampagnenseite „Deutschland macht´s effizient“ (z.B.
https://www.deutschland-machts-effizi...<
https://www.deutschland-machts-effizi...>) oder den Seiten unserer Durchführer -KfW und BAFA- entnommen werden (z.B.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/... https://www.bafa.de/DE/Energie/Effizi...).
Der Fokus der Gebäudeförderung soll künftig auf Sanierungsmaßnahmen liegen, da dort das Einsparpotenzial für Energie und Treibhausgasemissionen am größten ist. Im Rahmen der bereits angelaufenen BEG-Reform sollen die Förderangebote daher neu ausgerichtet werden. Die entsprechenden Anpassungen werden aktuell noch erörtert.
Unabhängig staatlicher Fördermittel möchten wir betonen, dass vor einer Sanierung ein umfassender Blick auf das konkrete Gebäude durch in Energiefragen versierte Expertinnen und Experten erfolgen sollte. Besonders das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann durch Erstellung eines speziell auf das Gebäude zugeschnittenen Sanierungskonzepts die Dekarbonisierung vorantreiben.
Im Bereich der Neubauförderung hat die Bundesregierung bereits den vorübergehenden Programmstopp in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Anlass genommen, die Förderkulisse umfangreich neu zu ordnen und an den Vorgaben des Koalitionsvertrages neu auszurichten. Es ist eine schrittweise Neuausrichtung hin zu mehr Nachhaltigkeit und Effizienz beschlossen und auch teilweise schon umgesetzt worden. Aktuell werden nur noch Effizienzhäuser/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) gefördert.
Zum Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Die konkreten Programmkonditionen werden aktuell noch in Abstimmung mit dem Bauministerium erarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen