Förderrichtlinien der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Die Kulturstiftung ist bei der Förderung an ihre Satzung und ihre Förderrichtlinien gebunden. Auf Ihren Internetseiten befinden sich Förderrichtlinien, die erst seit 01.06.2014 in Kraft getreten sind. Gab es vorher schon andere Förderrichtlinien? Falls ja, bitte senden Sie mir diese rückwirkend bis zum Jahr 2000 mit Vermerk des jeweiligen Gültigkeitszeitraums zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
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Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kulturst…
An Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur Details
Von
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Betreff
Förderrichtlinien der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur [#10768]
Datum
23. Juli 2015 13:05
An
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kulturstiftung ist bei der Förderung an ihre Satzung und ihre Förderrichtlinien gebunden. Auf Ihren Internetseiten befinden sich Förderrichtlinien, die erst seit 01.06.2014 in Kraft getreten sind. Gab es vorher schon andere Förderrichtlinien? Falls ja, bitte senden Sie mir diese rückwirkend bis zum Jahr 2000 mit Vermerk des jeweiligen Gültigkeitszeitraums zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Sehr geehrte Damen und Herren, bins zum 19. August 2015 bin ich nicht im Hause. Ihre Mail wird nicht weitergeleit…
Von
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Betreff
Automatische Antwort: Förderrichtlinien der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur [#10768]
Datum
23. Juli 2015 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bins zum 19. August 2015 bin ich nicht im Hause. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Ich werde mich nach meiner Rückkehr mit Ihnen in Verbindung setzen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Beste Grüße,

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Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Anfrage #10768_Förderrichtlinien der Kulturstiftung Sehr geehrte bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfra…
Von
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Betreff
Anfrage #10768_Förderrichtlinien der Kulturstiftung
Datum
12. August 2015 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte bitte entnehmen Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen