Förderschulen in Coburg/ Coronawert über 200

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Warum haben die Förderschulen in Coburg Stadt Präsenzunterricht wenn dort der Corona Wert über 200 ist und in Bamberg Stadt liegt der Wert unter 100 und die Kinder haben Homeschooling.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
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Bianca Mader
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum haben die …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Bianca Mader
Betreff
Förderschulen in Coburg/ Coronawert über 200 [#208522]
Datum
12. Januar 2021 12:39
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum haben die Förderschulen in Coburg Stadt Präsenzunterricht wenn dort der Corona Wert über 200 ist und in Bamberg Stadt liegt der Wert unter 100 und die Kinder haben Homeschooling.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § << Adresse entfernt >> IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bianca Mader Anfragenr: 208522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208522/ Postanschrift Bianca Mader << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bianca Mader

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Bundeskanzleramt
K-400 396/21/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrte Frau Mader, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ha…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-400 396/21/0001 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
20. Januar 2021 19:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Mader, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Mail vom 12. Januar 2021 zu danken. Ein Fall des IFG liegt nicht vor, mithin eine Auskunft nach IFG nicht geschuldet. Zu Ihrer Fragestellung teile ich Ihnen mit, dass die Umsetzung des Beschlusses der MPK vom 19. Januar 2021 durch die Bundesländer bzw. Kommunen erfolgt. Bitte wenden Sie sich daher an die Bayerische Staatsregierung. Mit freundlichen Grüßen