Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Förderung 01KI20703

Bitte schicken Sie mir den Förderantrag und Bescheid zum 01KI20703 aus dem https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/SucheAction.do

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken Sie …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung 01KI20703 [#209435]
Datum
24. Januar 2021 09:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir den Förderantrag und Bescheid zum 01KI20703 aus dem https://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/SucheAction.do
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209435/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 617-18501/10(2021) Berlin, den 22. F…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Förderung 01KI20703 [#209435]
Datum
22. Februar 2021 17:12
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 617-18501/10(2021) Berlin, den 22. Februar 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 24.01.2021 mit der Bitte um Zusendung von Förderantrag und Zuwendungsbescheid zum vom BMBF geförderten Forschungsvorhaben „ACE-mR-CoV – Entwicklung, Testung und Produktion eines SARS-CoV-2 Impfstoffes auf Basis der mRNA Technologie“ ist dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 26.01.2021 zugegangen. Mit diesem Begehren liegt ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Nach Durchsicht der vorliegenden Informationen beinhalten diese teilweise personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) und unter Umständen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sowie Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen (vgl. § 6 IFG). Das IFG sieht in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats (§ 8 IFG). Aufgrund der Notwendigkeit, ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen, wird die Bearbeitung Ihres Antrages voraussichtlich mit einem Verwaltungsaufwand verbunden sein, der eine Gebührenpflichtigkeit nach der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) auslöst. Es werden derzeit ca.4 Arbeitsstunden im höheren Dienst angenommen. Der einschlägige Gebührenrahmen Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis Teil A, 2.2, sieht einen Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund dürfte eine Gebühr in Höhe von ca. 50 Euro zu erwarten sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Ich weise darauf hin, dass sich der Verwaltungsaufwand voraussichtlich reduzieren würde, wenn Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, einverstanden erklären. Bitte teilen Sie mir daher für den Fall der Aufrechterhaltung Ihres Antrages mit, ob Sie hiermit einverstanden sind. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Eine Begründung wäre entbehrlich, soweit Sie sich mit einer Unkenntlichmachung von Informationen im Sinne der §§ 5 und 6 IFG einverstanden erklären würden. Um Rückmeldung bis zum 15.03.2021 wird gebeten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie nicht weiter an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich würde mich mit dem Verzicht auf ein Drittbeteiligungsverfahren einverstanden er…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung 01KI20703 [#209435]
Datum
25. Februar 2021 22:12
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde mich mit dem Verzicht auf ein Drittbeteiligungsverfahren einverstanden erklären, wenn dann keine Kosten anfallen würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209435/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 617-18501/10(2021) Berlin, den 5. M…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Förderung 01KI20703 [#209435]
Datum
5. März 2021 14:26
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az. 617-18501/10(2021) Berlin, den 5. März 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 25.02.2021 haben Sie sich im Ergebnis mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten Dritter, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, bereit erklärt, sofern dadurch keinen Kosten anfallen würden. Leider würde auch ohne Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens aller Voraussicht nach ein gebührenpflichtiger Verwaltungsaufwand in Form notwendiger Prüfungen und Unkenntlichmachungen entstehen. Dieser würde sich nach derzeitiger Schätzung allerdings auf zwei Arbeitsstunden des höheren Dienstes reduzieren, was zu Gebühren in Höhe von € 30,00 führen würde. Die Gebührenhöhe richtet sich maßgeblich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand, insofern kann die Gebühr unter Umständen auch geringfügig höher ausfallen. Vor diesem Hintergrund müssten Sie sich nunmehr entscheiden, ob und inwieweit Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Eine vollständig kostenfreie Antragsbearbeitung ist leider nicht möglich. Um Rückmeldung bis zum 22.03.2021 wird gebeten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie nicht weiter an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich würde dann die erste Variante wählen, bei der 50 Euro anfallen, d.h. führen Sie…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung 01KI20703 [#209435]
Datum
5. März 2021 16:53
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde dann die erste Variante wählen, bei der 50 Euro anfallen, d.h. führen Sie eine Drittbeteiligung durch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209435/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heine…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021
Datum
4. Mai 2021 10:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/10(2021) Berlin, den 4. Mai 2021 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021 Sehr Antragsteller/in am 24.01.2021 haben Sie einen IFG- Antrag auf Zugang zum Antrag und zur Bewilligung des Projekts "ACE-mR-CoV - Entwicklung, Testung und Produktion eines SARS-CoV-2 Impfstoffes auf Basis der mRNA Technologie" gestellt. Mit E-Mail vom 25.02.2021 haben Sie sich im Ergebnis mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten Dritter, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, bereit erklärt. Sie haben mit E-Mail vom 05.03.2021 der Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens zugestimmt, welches entsprechend durchgeführt wurde. Eine Begründung Ihres Antrags ist unterblieben. Ich gebe Ihrem Antrag hiermit statt. Sie haben einen Anspruch auf Informationszugang zu den betreffenden Informationen im oben genannten Umfang. Vorsorglich weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass die Informationen einige Unkenntlichmachungen im Hinblick auf schutzwürdige personenbezogene Daten, Informationen, die den Schutz geistigen Eigentums betreffen, sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten werden, mit denen Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben. Dies betrifft u.a. auch eine gesonderte Anlage zum Förderantrag, die eine detaillierte Vorhabenbeschreibung enthält, und aufgrund schutzwürdiger Informationen im Sinne von § 6 IFG insgesamt unkenntlich zu machen gewesen wäre. Auf deren Übermittlung wird deshalb verzichtet. Darüber hinaus gehende Ausschlussgründe nach dem IFG sind für die aufgeführten Dokumente nicht ersichtlich. Diese Entscheidung ist auch gegenüber dem beteiligten Dritten bekanntzugeben (§ 8 Absatz 2 Satz 1 IFG). Der tatsächliche Informationszugang kann daher erst gewährt werden, wenn meine Entscheidung gegenüber diesem Dritten bestandskräftig ist (§ 8 Absatz 2 Satz 2 IFG) und wird mithin gesondert erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heine…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.01.2021
Datum
16. Juni 2021 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 617-18501/10(2021) Berlin, den 16. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen - nach zwischenzeitlichem Eintritt der Bestandskraft des Bescheids vom 4. Mai 2021 gegenüber dem betroffenen Dritten - wie im Bescheid angekündigt den Antrag und den Zuwendungsbescheid für das Projekt "ACE-mR-CoV - Entwicklung, Testung und Produktion eines SARS-CoV-2 Impfstoffes auf Basis der mRNA Technologie". Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Dokumente