Förderung AFBG Präsenzunterricht online

Guten Tag,

1. Wer darf beurteilen welche Lehrgänge (Onlineunterricht) beim AFBG als förderfähige
Vollzeitmaßnahme gelten oder nicht?
2.Gibt es dazu Anbieterlisten bzw. Verfahrensanweisungen?
3. Wie ist der Ermessensspielraum eines Sachbearbeiters in Bezug zu diesem Thema ge-
staltet?
4. Kann ein und die selbe Behörde bei absolut identischer Maßnahme unterschiedliche
Entscheidungen treffen? (persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Tanja Göbbel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Tanja Göbbel
Betreff
Förderung AFBG Präsenzunterricht online [#237318]
Datum
12. Januar 2022 10:11
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, 1. Wer darf beurteilen welche Lehrgänge (Onlineunterricht) beim AFBG als förderfähige Vollzeitmaßnahme gelten oder nicht? 2.Gibt es dazu Anbieterlisten bzw. Verfahrensanweisungen? 3. Wie ist der Ermessensspielraum eines Sachbearbeiters in Bezug zu diesem Thema ge- staltet? 4. Kann ein und die selbe Behörde bei absolut identischer Maßnahme unterschiedliche Entscheidungen treffen? (persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tanja Göbbel Anfragenr: 237318 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237318/
Mit freundlichen Grüßen Tanja Göbbel

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Bezirksregierung Köln
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Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Förderung AFBG Präsenzunterricht online [#237318]
Datum
17. Januar 2022 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie erhalten hiermit eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung. Die inhaltliche Prüfung Ihres Anliegens und von eingereichten Unterlagen erfolgt gesondert in der Reihenfolge aller Eingänge. Haben Sie bereits einen Antrag gestellt, aber noch keine Antwort erhalten, wird Ihre E-Mail den bisher vorliegenden Unterlagen beigefügt und gemeinsam bearbeitet und beantwortet. Unterlagen ohne eigenhändige Unterschrift können auch dann nicht als fristwahrend anerkannt werden, wenn sie den Willen einer Antragstellung erkennen lassen. Erst durch die eigenhändige Unterschrift wird ein wirksamer Antrag gestellt. Dieser Antrag kann vorab formlos, aber mit eigenhändiger Unterschrift gestellt werden. Weitere Informationen können Sie der Seite Aufstiegs-BAföG der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_i...  entnehmen, wo Sie auch den aktuellen Bearbeitungsstand finden. Die Aktualisierung erfolgt jeweils freitags. Wenn Sie weitere Unterlagen übersenden möchten, antworten Sie bitte nicht auf diese E-Mail, sondern verwenden erneut die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Bitte beachten Sie, dass die Formate jpg, zip oder Links zu einer Cloud oder Ähnlichem nicht verarbeitet werden dürfen. Bitte reichen Sie die Anhänge im pdf-Format ein. Alternativ können die Unterlagen postalisch oder per Fax eingereicht werden. Bitte achten Sie beim Einreichen von Unterlagen auf deren Lesbarkeit und darauf, mehrseitige Unterlagen möglichst in einem Dokument zusammenzufassen (z.B. einzelne Formblätter, Einkommensteuerbescheid), verschiedene Unterlagen indes in separaten Dokumenten einzureichen. Mit freundlichen Grüßen