Förderung Agrarsoziale Gesellschaft e.V.

bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Summe die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. im Jahr 2014 und 2015 jeweils gefördert wurde.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2016
  • Frist
    28. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung Agrarsoziale Gesellschaft e.V. [#17952]
Datum
26. September 2016 11:35
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, mit welcher Summe die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. im Jahr 2014 und 2015 jeweils gefördert wurde. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
WG: Wettbewerb "Kerniges Dorf!" 2015 [#17951] Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Si…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Wettbewerb "Kerniges Dorf!" 2015 [#17951]
Datum
11. Oktober 2016 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
255,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage "Kerniges Dorf!" 2015 [#17951]. Dr. Ulrich Neubauer ________________________ Referatsleiter 412 Entwicklung ländlicher Räume Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Federal Ministry of Food and Agriculture Dienstsitz Berlin Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin Tel: 030 18 529-3206 Fax: 030 18 529-3275 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmel.de<http://www.bmel.de/> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Montag, 26. September 2016 14:05 An: Bauer, Christine Cc: Referat 411; Referat 114; Bauer, Eduard Betreff: WG: Wettbewerb "Kerniges Dorf!" 2015 [#17951] Liebe << Antragsteller:in >> wie soeben telefonisch besprochen, übersende ich Ihnen nachstehenden Antrag nach dem IFG mit der Bitte um federführende Übernahme zuständigkeitshalber entsprechend dem in der Hausanordnung vom 18.2.2016 festgelegten Verfahren (LV an Herrn Staatssekretär unter Beifügung des AE, Mitzeichnung durch Ref. 114). Nachfolgend einige grundsätzliche Hinweise: - Der Antrag ist formal zu bescheiden (schriftlich oder elektronisch möglich). Wie die Antwort inhaltlich auszugestalten ist, hängt zum einen davon ab, ob die begehrten Informationen überhaupt im BMEL vorhanden sind (die Behörden unterliegen keiner Informationsbeschaffungspflicht). Zum anderen geht es um die Prüfung, ob der begehrten Auskunft Ausschlussgründe nach den §§ 3 – 6 IFG entgegenstehen. Dies bedarf einer fachlichen Prüfung mit Unterstützung des Referates 114. - Ist die Auskunft zu gewähren und handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft (Aufwand unter 15 Euro), ist die Auskunft grundsätzlich gebührenpflichtig. Ob die Bescheidung gebührenpflichtig ist, hängt von dem erforderlichen Zeitaufwand für die Beantwortung ab, wobei ein Tätigwerden des mittleren Dienstes mit 30 Euro/Stunde, des gehobenen mit 45 Euro/Stunde und des höheren Dienstes mit 60 Euro/Stunde veranschlagt wird. Im Regelfall können maximal 500 Euro Gebühren erhoben werden (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/anlage.html). Der Antragsteller sollte im Rahmen eines Zwischenbescheids über die ungefähre Gebührenhöhe unterrichtet und es seiner Einschätzung überlassen werden, ob der Antrag aufrechterhalten wird. Die Kostenentscheidung ist in den Bescheid aufzunehmen. - Für einen IFG-Antrag gilt die in § 7 Absatz 5 IFG normierte Monatsfrist: „Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. § 8 bleibt unberührt.“ (§ 8 betrifft Fälle, in denen Rechte Dritter tangiert sind, und ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt wird). - Weitere Informationen sind im Intranetauftritt von Referat 114 zu finden. @ Herr Bauer, bitte Ausdruck z.d.A., Eintragung in die IFG-Übersicht und WV 17.10.2016 Viele Grüße

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage Förderung Agrarsoziale Gesellscha…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
WG: Förderung Agrarsoziale Gesellschaft e.V. [#17952]
Datum
11. Oktober 2016 11:27
Status
geschwärzt
256,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage Förderung Agrarsoziale Gesellschaft e.V. [#17952]. Dr. Ulrich Neubauer ________________________ Referatsleiter 412 Entwicklung ländlicher Räume Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Federal Ministry of Food and Agriculture Dienstsitz Berlin Wilhelmstr. 54, 10117 Berlin Tel: 030 18 529-3206 Fax: 030 18 529-3275 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.bmel.de<http://www.bmel.de/>