Förderung an Kunstmuseum Ahrenshoop e.V.

Die Errichtung des Kunstmuseum Ahrenshoop ist durch das Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)" gefördert worden.

- Wieviel Fördermittel wurden ausgezahlt ?
- Wie hoch war der Fördersatz ?
- Wurden rückwirkend der Fördersatz oder andere Voraussetzungen für die Förderung geändert ?
- Mußten Fördergelder zurückgezahlt werden ?
- In welcher Höhe wurden Fördergelder zurückgezahlt ?
- Hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattgefunden ?
- Gibt es noch ausstehende Rückzahlungsforderungen ?
- Gibt es Förderungen oder Förderanträge für den laufenden Betrieb ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung an Kunstmuseum Ahrenshoop e.V. [#32446]
Datum
29. Juli 2018 10:43
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Errichtung des Kunstmuseum Ahrenshoop ist durch das Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)" gefördert worden. - Wieviel Fördermittel wurden ausgezahlt ? - Wie hoch war der Fördersatz ? - Wurden rückwirkend der Fördersatz oder andere Voraussetzungen für die Förderung geändert ? - Mußten Fördergelder zurückgezahlt werden ? - In welcher Höhe wurden Fördergelder zurückgezahlt ? - Hat eine Wirtschaftlichkeitsprüfung stattgefunden ? - Gibt es noch ausstehende Rückzahlungsforderungen ? - Gibt es Förderungen oder Förderanträge für den laufenden Betrieb ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Förderung an Kunstmuseum Ahrenshoop e.V. [#32446]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Förderung an Kunstmuseum Ahrenshoop e.V. [#32446]
Datum
29. Juli 2018 10:51
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
23,0 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage gemäß LFIG vom 29.07.2018 Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, hi…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage gemäß LFIG vom 29.07.2018
Datum
23. August 2018 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Informationserhalt bzgl. der Förderung des Kunstmuseum Ahrenshoop e.V. vom 29.07.2018. Da für die Fördermaßnahme "Errichtung des Kunstmuseums Ahrenshoop" seinerzeit neben Fördermitteln aus dem Förderprogramm "Investitionen in national bedeutende Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" des Bundes, bewilligt durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, auch EFRE-Mittel durch das Landesförderinstitut (LFI M-V) bewilligt wurden, muss das LFI M-V ebenfalls in die Beantwortung der Informationsabfrage einbezogen werden. Ich habe Ihren Antrag entsprechend des in der Gemeinsamen Geschäftsordnung I M-V (GGO I) geregelten Verfahren an die Koordinierungsstelle übergeben, die die Anfrage an das betreffende Ministerium weiterleitet. Ich informiere Sie hiermit schriftlich über die notwendige Beteiligung eines Dritten und die daraus resultierende Fristverlängerung um einen Monat laut § 9 LIFG Absatz 1 und bitte darum, mir die Kenntnisnahme wiederum Ihrerseits schriftlich zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage gemäß IFG M-V Ihr Antrag vom 29.07.2018 (Eingang per Mail) Mein Schreiben vom 23.08.2018 (Email) Se…

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Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Ihr Antrag vom 29.07.2018 (Eingang per Mail) Mein Schreiben vom 23.08.2018 (Email) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Auskunft nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V kann erst entsprochen werden, wenn Sie als Person identifizierbar sind, da sonst das Schriftformerfordernis gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V nicht erfüllt ist. Bitte teilen Sie uns zunächst Ihre vollständigen Kontaktdaten mit (vollständiger Name, Anschrift) und unterschreiben Ihren Antrag eigenhändig. Falls Sie sich auf elektronischem Weg an uns wenden, kann die angeordnete Schriftform auch durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, ersetzt werden. Zulässig ist auch die Versendung des Antrags als elektronisches Dokument mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes (§ 3a Absatz 2 Ziffer 2). Mit freundlichen Grüßen