Förderung aus dem Corona-Sondermodul

- Anzahl der nach dem Corona-Sondermodul in Aussicht gestellten Förderungen
- Anzahl der eingegangenen Anträge auf eine Förderung nach dem Corona-Sondermodul
- hilfsweise die Höhe der für die entsprechenden Anträge bereitgestellten Finanzmittel

sowie die Arbeitsanweisungen, Genehmigungshinweise, Verfahrenshinweise zur Genehmigung bzw. Inaussichtstellung auf Anträge nach vorgenannter Förderung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der nach d…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung aus dem Corona-Sondermodul [#188049]
Datum
5. Juni 2020 09:47
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der nach dem Corona-Sondermodul in Aussicht gestellten Förderungen - Anzahl der eingegangenen Anträge auf eine Förderung nach dem Corona-Sondermodul - hilfsweise die Höhe der für die entsprechenden Anträge bereitgestellten Finanzmittel sowie die Arbeitsanweisungen, Genehmigungshinweise, Verfahrenshinweise zur Genehmigung bzw. Inaussichtstellung auf Anträge nach vorgenannter Förderung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188049 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 05.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (I…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 05.06.2020
Datum
5. Juni 2020 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.06.2020 ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) am selben Tag eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 05.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in betreffend Ihre Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 05.06.2020
Datum
3. Juli 2020 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in betreffend Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.06.2020, übersende ich Ihnen anbei den Bescheid vom 02.07.2020 zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen