Förderung aus dem Investitionsstock für das "ExHaus"
Antrag nach dem LTranspG
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Sanierung und Modernisierung des Exzellenzhauses ("ExHaus") in Trier hat die Stadt Trier auf Beschluss des Stadtrates eine Förderung aus den Mitteln des Investitionsstocks des Landes Rheinland-Pfalz beantragt. Dieser Antrag der Stadt wurde vom ISIM abgelehnt. Bitte senden Sie mir alle bei Ihnen vorliegenden Informationen zu diesem Antrag und der Entscheidung des Antrags inkl. Aktenvermerken, Gesprächsprotokollen und der Entscheidungsbegründung zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. September 2016
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7. Oktober 2016
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