Förderung Bad Münstereifel Prälat-Wirtz-Weg/Parkplatz "Große Bleiche"

Ist der Prälat-Wirtz-Weg in Bad Münstereifel (Erftbegleitweg) und/oder der Parkplatz "Große Bleiche" durch Fördermittel des Landes bezuschusst worden? Wenn ja, gibt es eine Frist, die an die Förderung gebunden ist, die eine bauliche Veränderung bzw. Beeinträchtigung der geförderten Nutzung betrifft? Wenn ja, wie lang ist diese Frist?
Sollte es eine solche fristgebundene Förderung gegeben haben, wie verhält sich die Planung eines Parkhaus-Neubaus auf dem Parkplatz "Große Bleiche" dazu? Wie ist die Einschätzung der Bezirksregierung Köln bezüglich möglicher Nutzungseinschränkungen des Prälat-Wirtz-Weges bzw. der Veräußerung des Parkplatzes an private Parkhausbetreiber?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2013
  • Frist
    12. März 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
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Betreff
Förderung Bad Münstereifel Prälat-Wirtz-Weg/Parkplatz "Große Bleiche"
Datum
6. Februar 2013 17:55
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist der Prälat-Wirtz-Weg in Bad Münstereifel (Erftbegleitweg) und/oder der Parkplatz "Große Bleiche" durch Fördermittel des Landes bezuschusst worden? Wenn ja, gibt es eine Frist, die an die Förderung gebunden ist, die eine bauliche Veränderung bzw. Beeinträchtigung der geförderten Nutzung betrifft? Wenn ja, wie lang ist diese Frist? Sollte es eine solche fristgebundene Förderung gegeben haben, wie verhält sich die Planung eines Parkhaus-Neubaus auf dem Parkplatz "Große Bleiche" dazu? Wie ist die Einschätzung der Bezirksregierung Köln bezüglich möglicher Nutzungseinschränkungen des Prälat-Wirtz-Weges bzw. der Veräußerung des Parkplatzes an private Parkhausbetreiber?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung Bad Münstereifel Prälat-Wirtz-W…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
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Betreff
AW: Förderung Bad Münstereifel Prälat-Wirtz-Weg/Parkplatz "Große Bleiche"
Datum
13. März 2013 15:32
An
Bezirksregierung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderung Bad Münstereifel Prälat-Wirtz-Weg/Parkplatz "Große Bleiche" " vom 06.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer

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Bezirksregierung Köln
Förderung Bad Münstereifel Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, nach Prüfung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, d…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Förderung Bad Münstereifel
Datum
19. März 2013 15:34
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, nach Prüfung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass der Parkplatz "Große Bleiche" im Jahre 1988 mit Städtebaufördermitteln gefördert wurde. Die in dem Zuwendungsbescheid festgelegte Zweckbindungsfrist beträgt 25 Jahre und beginnt mit der Inbetriebnahme des Parkplatzes. Der geförderte Parkplatz befindet sich noch in der Zweckbindungsfrist. Ob und ggfls. in welchem Umfang durch einen Parkhausneubau innerhalb der Zweckbindungsfrist förderrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Die städtischen Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Stadt Bad Münstereifel obliegt aus dem ihr gegenüber erteilten Förderbescheid jedoch im Falle der Umsetzung der Maßnahme eine Berichtspflicht. Dieser wird sie auch nachkommen. Letztlich teile ich mit, dass der "Prälat-Wirtz-Weg" nicht mit Städtebaumitteln gefördert wurde. Entsprechend kann diesseits keine Beurteilung zu evtl. Nutzungseinschränkungen durch die veräußerung des Parkplatzes an private Parkhausbetreiber vorgenommen werden. Mit freundliche Grüßen Im Auftrag Winfried Goergen Bezirksregierung Köln Dezernat 35.03 -Städtebauförderung- 50606 Köln Zimmer H 439 Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 147 - 2192 Telefax: + 49 (0) 221 147 - 2615 <<E-Mail-Adresse>> http://www.bezreg-koeln.nrw.de