Förderung der Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Hallo,

welche Förderungen kann über Bund oder Länder (NRW) für die Errichtung von Stromtankstellen bzw. Ladestationen für Fahrzeuge (Pkw, Pedelec, etc.) wo erhalten werden?

Vielen Dank und viele Grüße

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  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, welche F…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
Förderung der Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen [#21324]
Datum
2. Mai 2017 11:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, welche Förderungen kann über Bund oder Länder (NRW) für die Errichtung von Stromtankstellen bzw. Ladestationen für Fahrzeuge (Pkw, Pedelec, etc.) wo erhalten werden? Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Unser Zeichen: 606 IFG 007 Sehr geehrtAntragsteller/in für die Förderung von Ladeinfrastruktur ist das Bundesmin…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Förderung der Errichtung von Stromtankstellen / Ladestationen [#21324]
Datum
3. Mai 2017 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Zeichen: 606 IFG 007 Sehr geehrtAntragsteller/in für die Förderung von Ladeinfrastruktur ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zuständig. Informationen zur Förderrichtlinie sowie Antragstellung finden Sie unter: https://www.bav.bund.de/ Mit freundlichen Grüßen