Förderung der Freiwilligen Feuerwehr

Alle aktuelle Satzungen, Ratsbeschlüsse, Vereinbarungen oder vergleichbare Regelungen, die Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz oder vergleichbare Leistungen oder Vergünstigungen für die Mitglieder Ihrer Freiwilligen Feuerwehr (inc Jugendfeuerwehr) regeln (z.B. Übungsgeld, Einsatzgeld, Gelder nach FSHG §12 (6), Reinigungsgelder, etc.)

Auch hätte ich gerne den aktuellen Brandschutzbedarfsplan und den Teil vom aktuellen Haushalt für den Bereich Feuerwehr für Ihre Gebietskörperschaft.

Ich habe kein Interesse an der Gebührensatzung der Feuerwehr oder einer Satzung zur Regelung von Verdienstausfällen bei Selbständigen.

Für mich ist es vollkommen ausreichende, wenn Sir mir entsprechende Download-Links zusenden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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Michael Bramer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Erkrath Details
Von
Michael Bramer
Betreff
Förderung der Freiwilligen Feuerwehr [#11246]
Datum
2. September 2015 15:14
An
Kommunalverwaltung Erkrath
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle aktuelle Satzungen, Ratsbeschlüsse, Vereinbarungen oder vergleichbare Regelungen, die Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz oder vergleichbare Leistungen oder Vergünstigungen für die Mitglieder Ihrer Freiwilligen Feuerwehr (inc Jugendfeuerwehr) regeln (z.B. Übungsgeld, Einsatzgeld, Gelder nach FSHG §12 (6), Reinigungsgelder, etc.) Auch hätte ich gerne den aktuellen Brandschutzbedarfsplan und den Teil vom aktuellen Haushalt für den Bereich Feuerwehr für Ihre Gebietskörperschaft. Ich habe kein Interesse an der Gebührensatzung der Feuerwehr oder einer Satzung zur Regelung von Verdienstausfällen bei Selbständigen. Für mich ist es vollkommen ausreichende, wenn Sir mir entsprechende Download-Links zusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer
Kommunalverwaltung Erkrath
Sehr geehrter Herr Bramer, Ihr Antrag ist bei der Stadt Erkrath eingegangen. Ich werde die Anfrage prüfen und inn…
Von
Kommunalverwaltung Erkrath
Betreff
AW: Förderung der Freiwilligen Feuerwehr [#11246]
Datum
8. September 2015 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bramer, Ihr Antrag ist bei der Stadt Erkrath eingegangen. Ich werde die Anfrage prüfen und innerhalb der Monatsfrist dazu Stellung nehmen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Erkrath
Sehr geehrter Herr Bramer, zu Ihrer Anfrage vom 02.09.2015 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Da…
Von
Kommunalverwaltung Erkrath
Betreff
Ihre Anfrage zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr
Datum
24. September 2015 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bramer, zu Ihrer Anfrage vom 02.09.2015 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Daten von einem Mitarbeiter der Feuerwehr zusammengestellt worden sind. Da hierfür ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig gewesen ist, beabsichtige ich, eine Gebühr in Höhe von 50 € zu erheben. Für die Zustellung des Gebührenbescheides benötige ich Ihre Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Michael Bramer
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Mühe. Ich bin dabei eine Zusammenstell…
An Kommunalverwaltung Erkrath Details
Von
Michael Bramer
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr [#11246]
Datum
24. September 2015 10:53
An
Kommunalverwaltung Erkrath
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für Ihre Antwort und Mühe. Ich bin dabei eine Zusammenstellung mit möglichen Fördermöglichkeiten mitintrinsische und extrinsische Faktoren zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr auszuarbeiten. Ich bin ehrlich, ich bin von dem 'erheblichen Verwaltungsaufwand' sehr überrascht und ich muß mir dann zuerst mal überlegen, ob mir die Informationen das Wert sind. Immerhin sind die Regelungen in diesen Bereich das tägliche Brot des zuständigen Sachbearbeiters und dieser müsste die Regelungen nur in ein Zip-Archiv kopieren. Bei den genannten Texten/Satzungen ist auch nicht mit persönlichen oder gar geheimen Informationen zu rechnen, so das jede Art von Schwärzung nicht notwendig ist. Laut Ihren Haushalt werden u.a. folgende Ausgaben getätigt: - Aufwandsentschädigung Führungskräfte (17.116 €) - Vergütung Führungsdienst (B-Dienst: 20.729 €) - Kostenersatzpauschale für Teilnahme an Einsätzen und Übungen (10.915 €), - Jugendfeuerwehr (1.500 €), - Ehrenamtsmotivation (25 T€), Da diese Leistungen ja keine Leistungen, die nach der Höhe durch Gesetz oder Verordnung geregelt sind, muß es dazu ja eine Satzung/Beschluß des Rates geben. Nur diese Schriftstücke wollte ich haben. Vielleicht können Sie noch etwas Klarheit in die Sache bringen? Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer Anfragenr: 11246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Erkrath
Sehr geehrter Herr Bramer, in Ihrem Antrag vom 02.09.2015 haben sie um Übersendung aller Satzungen, Ratsbeschlüss…
Von
Kommunalverwaltung Erkrath
Betreff
AW: Ihre Anfrage zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr [#11246]
Datum
28. September 2015 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bramer, in Ihrem Antrag vom 02.09.2015 haben sie um Übersendung aller Satzungen, Ratsbeschlüsse, Vereinbarungen und vergleichbaren Regelungen, die Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz oder vergleichbare Leistungen oder Vergünstigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr regeln, gebeten. Daher wurden sämtliche Maßnahmen im Rahmen der Ehrenamtsmotivation aus den bestehenden Vereinbarungen herausgesucht und zusammengestellt. Da der Aufwand für die Bearbeitung bereits entstanden ist, wird an der Gebühr festgehalten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift. Die gewünschten Informationen werde ich Ihnen sodann umgehend zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen