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Förderung der Juragruppen-"Osterweiterung"

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Frau Merz,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Meine Frage bezieht sich auf umweltrelevante Daten zur Wasserversorgung von Leups und Trockau; sowie erfolgter Auflassung der WV Zips und seit 2016 beschlossener der WV Leups.
> MdL Skutella, Fachausschuss für Umwelt erhält Kopie dieser Anfrage. <

Die RzWas sieht verpflichtend vor, zu prüfen ob es wirtschaftlichere Alternativen gibt. Nur diese sind förderungsfähig. Nach dem Handbuch zur RzWas sind das u.a. die "kürzeste Verbindung und bedarfsgerechte Dimensionierung".
1. Ist die Strecke Trockau > Leups die kürzeste Verbindung vom Ortsnetz Leups zur Fernleitung? - definitiv NEIN!
2. Ist die Strecke vom HB oder Ortsnetz Leups die kürzeste Verbindung zur Fernleitung? - Definitiv NEIN! Die Leitung für die Notversorgung von Leups ab Kaltenthal ist nur halb so lang!
3. Ist für die Versorgung von Leups eine Zubringerleitung von DN 200 mm ( Durchflussleistung bis 230 m²/h) über mehrere Kilometer bedarfsgerecht dimensioniert? Definitiv NEIN! Die Notversorgungsleitung DN 50 mm (Durchflussleistung bis 14 m³/h) deckt den Bedarf absolut ausreichend.
4. Ist für die redundante Versorgung von Trockau eine kilometerlange Leitung DN 200 wirtschaftlicher als eine bedarfsgerechte kürzere Leitung DN 50 mm zum nächstgelegenen Fernleitungsverlauf? Definitiv NEIN!
Hat der Antragsteller Kostenvoranschläge für diese Alternativen vorgelegt, hat das WWA solche RzWas-obligatorisch geprüft?
5. Hat das WWA die Beschlusslage des Landtags und des ZwV zum Versorgungsgebiet bei seiner Entscheidung berücksichtig oder gibt es inzwischen eine abweichend Beschlusslage?
Zu ihrer Erinnerung, aus der Zeittafel des ZwV, veröffentlicht auf dessen HP:
07.02.1980
Sitzung des Landtagsauschusses für Landesplanung und Umweltschutz. Ergebnis: Der Zweckverband soll von der geplanten Großraumlösung Abstand nehmen.
10.03.1980
Die Verbandsversammlung beschließt, dass der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes auf die Gebiete jener Mitgliedsgemeinden beschränkt wird, die dem Landkreis Bayreuth angehören.
In Folge hat der bay. Landtag am 12. 03. 1981 die vorrangige Erhaltung der ortsnahen WV-Anlagen auch bei Fernleitungsanschluss beschlossen und damit § 50 (2) WHG und VVWas 3....
entsprochen!
6. Entspricht die Auflassung der WV-Zips und die 2016 beschlossene der WV-Leups (ohne dass das WWA als Fachbehörde nicht vertretbare Defizite bei deren quantitativer und qualitativer Versorgungssicherheit festgestellt und extern sachverständig nachprüfbar dokumentiert hat, der o.g. Beschlusslage?
7. Kann diese Beschlusslage bei der Förderungswürdigkeit unberücksichtigt bleiben?

> Die StA Hof und der Umweltausschuss des Landtags erhalten Kopie dieser Anfragen! <

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Fra…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Förderung der Juragruppen-"Osterweiterung" [#168829]
Datum
18. Oktober 2019 14:15
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frage bezieht sich auf umweltrelevante Daten zur Wasserversorgung von Leups und Trockau; sowie erfolgter Auflassung der WV Zips und seit 2016 beschlossener der WV Leups. > MdL Skutella, Fachausschuss für Umwelt erhält Kopie dieser Anfrage. < Die RzWas sieht verpflichtend vor, zu prüfen ob es wirtschaftlichere Alternativen gibt. Nur diese sind förderungsfähig. Nach dem Handbuch zur RzWas sind das u.a. die "kürzeste Verbindung und bedarfsgerechte Dimensionierung". 1. Ist die Strecke Trockau > Leups die kürzeste Verbindung vom Ortsnetz Leups zur Fernleitung? - definitiv NEIN! 2. Ist die Strecke vom HB oder Ortsnetz Leups die kürzeste Verbindung zur Fernleitung? - Definitiv NEIN! Die Leitung für die Notversorgung von Leups ab Kaltenthal ist nur halb so lang! 3. Ist für die Versorgung von Leups eine Zubringerleitung von DN 200 mm ( Durchflussleistung bis 230 m²/h) über mehrere Kilometer bedarfsgerecht dimensioniert? Definitiv NEIN! Die Notversorgungsleitung DN 50 mm (Durchflussleistung bis 14 m³/h) deckt den Bedarf absolut ausreichend. 4. Ist für die redundante Versorgung von Trockau eine kilometerlange Leitung DN 200 wirtschaftlicher als eine bedarfsgerechte kürzere Leitung DN 50 mm zum nächstgelegenen Fernleitungsverlauf? Definitiv NEIN! Hat der Antragsteller Kostenvoranschläge für diese Alternativen vorgelegt, hat das WWA solche RzWas-obligatorisch geprüft? 5. Hat das WWA die Beschlusslage des Landtags und des ZwV zum Versorgungsgebiet bei seiner Entscheidung berücksichtig oder gibt es inzwischen eine abweichend Beschlusslage? Zu ihrer Erinnerung, aus der Zeittafel des ZwV, veröffentlicht auf dessen HP: 07.02.1980 Sitzung des Landtagsauschusses für Landesplanung und Umweltschutz. Ergebnis: Der Zweckverband soll von der geplanten Großraumlösung Abstand nehmen. 10.03.1980 Die Verbandsversammlung beschließt, dass der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes auf die Gebiete jener Mitgliedsgemeinden beschränkt wird, die dem Landkreis Bayreuth angehören. In Folge hat der bay. Landtag am 12. 03. 1981 die vorrangige Erhaltung der ortsnahen WV-Anlagen auch bei Fernleitungsanschluss beschlossen und damit § 50 (2) WHG und VVWas 3.... entsprochen! 6. Entspricht die Auflassung der WV-Zips und die 2016 beschlossene der WV-Leups (ohne dass das WWA als Fachbehörde nicht vertretbare Defizite bei deren quantitativer und qualitativer Versorgungssicherheit festgestellt und extern sachverständig nachprüfbar dokumentiert hat, der o.g. Beschlusslage? 7. Kann diese Beschlusslage bei der Förderungswürdigkeit unberücksichtigt bleiben? > Die StA Hof und der Umweltausschuss des Landtags erhalten Kopie dieser Anfragen! < Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrter Herr Mayer, hiermit teilen wir mit, dass wir Ihre Anfrage, welche Sie irrtümlicherweise an die Post…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Förderung der Juragruppen-"Osterweiterung" [#168829]
Datum
23. Oktober 2019 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, hiermit teilen wir mit, dass wir Ihre Anfrage, welche Sie irrtümlicherweise an die Poststelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sendeten, an das Wasserwirtschaftsamt Hof weitergeleitet haben. Mit freundlichen Grüßen